Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 5. März 2008 (Pkt. 31 des Beschl.Prot. Nr. 45) der Herr Bundespräsident am 11. März 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA.PK-3.19.25/0001-III.3b/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risiken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass Investitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellenländer an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon soll die Zuständigkeit zum Abschluss derartiger Abkommen auf die EU übergehen. Es gilt daher, den derzeitigen Vertragsbestand zu bereinigen und Verhandlungsprozesse abzuschließen, beziehungsweise Neuverhandlungen dort zu beginnen, wo eine Vertiefung der in wechselseitigem Interesse gelegenen Wirtschaftsbeziehungen ebenso wie die Verfolgung konkreter Anliegen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geboten erscheint.
Die Islamische Republik Pakistan hat schon vor längerer Zeit den Abschluss eines Investitionsschutzabkommens vorgeschlagen. Eine entsprechende Verhandlungsvollmacht wurde bereits erteilt (vgl. Pkt. 25 des Beschl.Prot. Nr. 63 vom 3. Juli 2001). Aufgrund personeller Veränderungen ist nun eine neue Verhandlungsdelegation in Aussicht genommen, der Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
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