Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh, und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Bergmann, zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.
Wien, am 28. Februar 2008
PLASSNIK m.p.“
*****
Anlage 7:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsident des Bundesrats
Helmut KRITZINGER
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 20. März 2008
GZ: BMeiA-SV .8.33.02/0001-I.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 5. März 2008 (Pkt. 30 des Beschl.Prot. Nr. 45) der Herr Bundespräsident am 11. März 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik EI Salvador über die Förderung und den Schutz von Investitionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-SV.3.19.25/0001-III.3b/2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik EI Salvador über die Förderung und den Schutz von Investitionen;
Verhandlungen
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