BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 42

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Vortrag an den Ministerrat

Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitio­nen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, öster­reichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risi­ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass In­vestitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellen­länder an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon soll die Zuständigkeit zum Abschluss derartiger Abkommen auf die EU über­gehen. Es gilt daher, den derzeitigen Vertragsbestand zu bereinigen und Verhand­lungsprozesse abzuschließen, beziehungsweise Neuverhandlungen dort zu beginnen, wo eine Vertiefung der in wechselseitigem Interesse gelegenen Wirtschaftsbeziehun­gen ebenso wie die Verfolgung konkreter Anliegen im Rahmen der Entwicklungszu­sammenarbeit geboten erscheint.

Die Republik EI Salvador hat schon vor längerer Zeit den Abschluss eines Investitions­schutzabkommens vorgeschlagen. Eine entsprechende Verhandlungsvollmacht wurde bereits erteilt (vgl. Pkt. 14 des Beschl.Prot. Nr. 101 vom 11. Juni 2002). Aufgrund per­soneller Veränderungen ist nun eine neue Verhandlungsdelegation in Aussicht genom­men, der Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh, und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Berg­mann, zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und der Republik EI Salvador über die Förderung und den Schutz von Inves­titionen zu bevollmächtigen.

Wien, am 28. Februar 2008

PLASSNIK m.p.“

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Anlage 8:

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

 


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