BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 43

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Herrn

Präsident des Bundesrats

Helmut KRITZINGER

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                             20. März 2008

                                                                                                  GZ: BMeiA-BH.8.33.02/0001-I.2a/2008

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 5. März 2008 (Pkt. 33 des Beschl.Prot. Nr. 45) der Herr Bundespräsident am 11. März 2008 die Voll­macht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den Schutz von Inves­titionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

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BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-BH.3.19.25/0001-III.3b/2008

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den Schutz von Investitionen;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitio­nen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, öster­reichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risi­ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass In­vestitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellen­länder an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon soll die Zuständigkeit zum Abschluss derartiger Abkommen auf die EU über­gehen. Es gilt daher, den derzeitigen Vertragsbestand zu bereinigen und Verhand­lungsprozesse abzuschließen, beziehungsweise Neuverhandlungen dort zu beginnen, wo eine Vertiefung der in wechselseitigem Interesse gelegenen Wirtschaftsbeziehun­gen ebenso wie die Verfolgung konkreter Anliegen im Rahmen der Entwicklungszu­sammenarbeit geboten erscheint.

Das Königreich Bahrain hat im Mai 2007 den Wunsch nach Abschluss eines Inves­titionsabkommens geäußert. Als Ergebnis eines interministeriellen Koordinations­prozesses unter Beiziehung der Interessensvertretungen wurde der Abschluss eines derartigen Abkommens als wichtig eingestuft.

 


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