Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter/innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftskammer Österreich angehören.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Rudolf Lennkh, und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Marcus Bergmann, zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.
Wien, am 28. Februar 2008
PLASSNIK m.p.“
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Schreiben des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Anlage 2:
„Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer
Bundesminister für Finanzen
BUNDESMINISTERIUM
FÜR FINANZEN
Herrn Präsident des
Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. Februar 2008
GZ: BMF-010221/0468- IV/4/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 41. Sitzung des Ministerrates am 30. Jänner 2008 Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland zum Abschluss eines Abkommens zur befristeten Weiteranwendung des zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland am 4. Oktober 1954 abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern aufgenommen wurden.
Aus Anlass der Abschaffung der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde von deutscher Seite das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern aus Furcht vor rechtspolitisch uner-
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