BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 55

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Beim letzten Mal – das ist noch nicht so lange her –, als wir uns darüber unterhalten haben, habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr unlogisch ist, dass jemand für einen zu Betreuenden einkaufen gehen darf, das Essen kochen darf, es aber nicht verab­reichen darf. Das ist auch geändert worden. Das ist auch völlig in Ordnung, aber dass man die Kompetenzen dann gleich dermaßen ausgeweitet hat, halte ich wiederum für doch ziemlich überzogen.

Wir haben auf der einen Seite die Heimhilfen, die eine durchaus gute Ausbildung ha­ben, auch dazu angehalten sind, sich weiterzubilden. Das heißt, wir haben schon einen Berufsstand, der das kann. Jetzt sagen wir, der Betreuer in der 24-Stunden-Pflege darf vieles von dem ausführen, was die Heimhilfe nicht darf. Das ist für mich unlogisch, denn die Betreuer werden von einem Arzt oder einer diplomierten Pflegeperson nur kurz angelernt; man kann wirklich nur hoffen, dass da kein Fehler passiert. Dass sich der Berufsstand der Heimhelfer hier zu Recht aufgeregt hat, ist durchaus verständlich.

Von einer Ausbildungsoffensive ist leider auch nach wie vor weit und breit nur sehr we­nig zu sehen. Ebenso wenig zu sehen ist von einer Wertanpassung des Pflegegeldes, obwohl Bundeskanzler Gusenbauer versprochen hat, dass das auf jeden Fall kommen wird. Über die Amnestie der illegalen 24-Stunden-Betreuung, wogegen ich mich jedes Mal ausgesprochen habe, müssen wir ebenfalls ein weiteres Mal sprechen, da sie ja erst kürzlich wieder verlängert worden ist. Das zeigt auch, dass man überhaupt nicht weiß, wie man jetzt eigentlich mit der Sache umgehen soll, um eine legale Betreuung für den Einzelnen auch wirklich leistbar zu machen.

Der Weg in die Selbständigkeit der Betreuer wird für viele zu Pflegende durchaus hohe Kosten mit sich bringen und einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich ziehen. Daher haben auch meine Kollegen im Nationalrat nicht erst einmal den Antrag gestellt, hier eine Bundesgenossenschaft zu gründen, in der es die zu Pflegenden, aber auch deren Angehörige, die ja oftmals damit befasst sind, ein bisschen leichter haben und nicht in einem zu hohen bürokratischen Aufwand ersticken.

Auch die Frage der Vermögensgrenze ist wieder nicht angegangen worden. Ich glau­be, die Vermögensgrenze sollte man streichen. Zwei Bundesländer, nämlich Niederös­terreich und Vorarlberg, haben diese Vermögensgrenze bereits gestrichen. Ich halte das durchaus für richtig, aber es wäre natürlich wichtig, dass wir eine bundeseinheit­liche ... (Bundesrat Mayer: Dafür ist der Sozialminister zuständig, Frau Kollegin!) – Ja, aber das gehört alles zu dieser Materie dazu, und daher fordere ich, dass hier eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird. Da ja jetzt wieder der koalitionäre Friede ausgebrochen ist, hoffe ich doch, dass die einzelnen Minister auch miteinander sprechen, und dann kann es ja nicht so ein Problem sein, hier eine Regelung zu treffen.

Alles in allem kann man sagen, es wird hier immer versucht, Lösungen in einem Teil­bereich zu treffen, meiner Meinung nach mit zeitweise untauglichen Mitteln. Es ist ja schon angeklungen in der Debatte im Nationalrat: Wenn sich in der Praxis zeigt, dass es vielleicht doch nicht so gut ist, dann muss man es halt wieder ändern. Frau Staats­sekretärin Marek hat das „learning by doing“ genannt. Ob das jetzt wirklich eine gute Grundlage eines Gesetzes ist, wenn Bestimmungen darin enthalten sind, bei denen sich erst in der Praxis herausstellen wird, ob sie auch wirklich anwendbar und gangbar sind, und wenn nicht, dann wird eben wieder geändert, das lasse ich jetzt einmal da­hingestellt. Alles in allem ist es und bleibt es für mich einstweilen noch ein Flickwerk – aber die Hoffnung, sagt man ja, stirbt zuletzt –, und einem solchen Flickwerk kann und will ich nicht zustimmen.

11.19

 


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