BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 84

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Richtlinie weist auch darauf hin, dass Geräte so zu gestalten sind, dass die Batterien leicht herausnehmbar sind, und die Ka­pazität am Gerät oder auf dem Etikett entsprechend angegeben werden muss. Das ist vor allem für den Tausch von Batterien notwendig, vorzugsweise vor allem dann, wenn dieser von technisch nicht sehr versierten Menschen durchgeführt wird. Durch diese Information, die in der Praxis bereits gang und gäbe ist, bewahrt man die Konsumenten vor dem einen oder anderen Fehlkauf.

Die zentralen Punkte in der AWG-Novelle Batterien sind meiner Meinung nach – ich skizziere sie kurz – die Verpflichtung der Hersteller, für die Finanzierung der Abfallbe­wirtschaftung zu sorgen, des Weiteren die Verpflichtung des Handels, Altbatterien un­entgeltlich zurückzunehmen, sowie die Sammelverpflichtung der Gemeinden bei Abga­be von Altbatterien aus privaten Haushalten, weiters als Kann-Bestimmung die Samm­lung von alten Fahrzeugbatterien.

Im Sinne eines wirkungsvollen Umweltschutzes ist es aber auch notwendig, dass die Hersteller zur Information der Konsumenten betreffend Rückgabemöglichkeit verpflich­tet werden. Die Bürger müssen letzten Endes wissen, dass Batterierückgabe für sie gratis ist und sie dafür zusätzlich nichts zu bezahlen haben.

Wenn das den Konsumenten bewusst ist, werden, meine ich, Batterien zunehmend weniger in diversen Hausmüllresten oder -tonnen verschwinden. Auch alte Fahrzeug­batterien werden dann im Flurbereich, ob Wald oder Wiese, immer weniger zu finden sein. Bei diversen Flurreinigungsaktionen, die natürlich auch von burgenländischen Gemeinden durchgeführt werden, sind diese leider des Öfteren immer noch aufzufin­den. Manchmal scheinen sie achtlos weggeworfen worden zu sein, manchmal findet man sie aber auch sehr sorgfältig unter Gestrüpp versteckt.

Weiters hoffe ich – auch im Sinne der finanziellen Nichtbelastung der Konsumenten –, dass durch die Verpflichtung von Hersteller und Handel, Batterien kostenlos zurückzu­nehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen, die Preise für den Kauf von neuen Batterien, von neuen Geräten, die oftmals energiesparender sind, nicht steigen und die Konsumenten dadurch nicht indirekt zu weiterer Finanzierung des Systems beitragen müssen.

Bereits bisher waren Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände verpflichtet, Gerätealtbatterien im Rahmen der Problemstoffsammlung zu übernehmen. Dieser Ver­pflichtung sind die Gemeinden im Sinne ihres Bürgerservices natürlich nachgekom­men. Auch funktioniert bei uns im Burgenland die Übernahme von alten Fahrzeugbat­terien großteils problemlos.

Bei flächendeckender Umsetzung der AWG-Novelle Batterien ist es seitens der Ge­meinden, denke ich, aber auch notwendig, für unter Umständen notwendige zusätz­liche Infrastruktur zu sorgen, was natürlich wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Da ist es an der Zeit, dass die Gemeinden, die ja in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben in verschiedenen Bereichen vom Bund übertragen bekommen haben, zu­gleich auch zweckgebundene finanzielle Ausgleichszahlungen in Zukunft bekommen. – Ein Wunsch an Sie, Herr Minister!

Kolleginnen und Kollegen, die Batteriesammlung orientiert sich im Wesentlichen, wie wir wissen, am funktionierenden System der Sammlung von Elektroaltgeräten; natür­lich auch im Burgenland. Durch die Batterien-Verordnung wird sich an dieser grund­sätzlichen Materie, an dieser Sammelstruktur, wie wir sie zum Beispiel im Burgenland haben, nichts ändern, denn wir erfassen bereits jetzt – wie vorhin von mir schon ge­sagt – diverse Altbatterien über die Problemstoffsammelstellen in den Gemeinden.

 


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