BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 50

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Dieser Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut, den zu verlesen ich mir wegen der Bedeutung dieses Textes gestatten werde:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Albrecht Konecny, Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten brachte die Notwen­digkeit mit sich, die bestehenden Verträge der Europäischen Union zu reformieren, um die Handlungsfähigkeit des Friedensprojekts Europäische Union zu erhalten, das de­mokratische Prinzip weiter zu stärken und die soziale Verantwortung in Europa stärker zu verankern. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäi­schen Gemeinschaft am 13. Dezember 2007 wurde eine langjährige Debatte über die institutionelle Reform der EU zum Abschluss gebracht und ein Kompromiss gefunden, den alle gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament für eine geeignete Grundlage halten, auf der sie in Zukunft zusammenarbeiten wollen.

Der „Vertrag von Lissabon“ beinhaltet wesentliche Verbesserungen gegenüber den bis­herigen Verträgen: So stellt er etwa demokratische Kontrolle durch die Stärkung der Rollen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sicher, stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Union, erhöht die Transparenz, Effizienz und Entscheidungsfähigkeit der Union und sorgt für eine klarere Kompetenz­aufteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aufgelistet werden, wird rechtsverbindlich.

Die unterzeichneten Bundesräte sind überzeugt, dass der Vertrag von Lissabon einen stabilen Rahmen bietet, der eine künftige Weiterentwicklung der Union ermöglicht. Nun geht es darum, die in der Präambel und den Artikeln 2, 3 und 4 des EU-Vertrags ge­nannten Ziele rasch und für die Menschen spürbar umzusetzen, um zu zeigen, dass sich die Europäische Union ihres friedenspolitischen Auftrags und ihrer sozialen Ver­antwortung bewusst ist.

Der Vertrag von Lissabon soll auch das internationale Gewicht der Europäischen Union stärken und sie besser in die Lage versetzen, ihre internationale Verantwortung wahr­zunehmen. Die im Vertrag von Lissabon festgelegten Prinzipien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik machen dabei klar, dass sich die Europäische Union als Friedensmacht versteht, die den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ver­pflichtet ist.

Für die österreichische Neutralität ist wesentlich, dass für alle Europäischen Beschlüs­se zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin Einstimmigkeit vorgesehen ist. Über die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanage­ments wird Österreich daher wie bisher souverän entscheiden können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass alle Krisenmanagementoperationen der EU aus­schließlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Natio­nen getätigt werden und der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der in­ternationalen Sicherheit zu dienen haben. Die Verpflichtung dazu ist im Vertrag von Lissabon explizit festgeschrieben.

Der Vertrag von Lissabon sieht in verschiedenen Artikeln auch vereinfachte Vertrags­veränderungsverfahren sowie die – allerdings einstimmige – Beschlussfassung über die Anwendung der qualifizierten Mehrheit anstelle der Einstimmigkeit in bestimmten


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