BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schul­den die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstüt­zung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.“

Und jetzt kommt der wichtige Satz: „Dies lässt den besonderen Charakter der Sicher­heits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

Dieser Satz ist genau auf neutrale Staaten, zum Beispiel auf Österreich, zugeschnitten. Die Neutralität wird nicht abgeschafft. Österreich ist nicht zur Aufrüstung gezwungen. Österreich ist nicht gezwungen, militärische Mittel bereitzustellen. Österreich kann mit zivilen Mitteln helfen, wenn es das will. – Ich sage nicht, dass in Zukunft Österreich nicht vielleicht mehr Geld für militärische Mittel ausgibt. Das ist aber dann nicht die Schuld der EU, das ist dann einzig und allein die Entscheidung Österreichs, und Öster­reich wird dann dafür in die Verantwortung zu nehmen sein. Es geht hier sehr stark um die Frage der Verantwortung, und wir müssen einfach wissen, wo hier die Verantwor­tungen liegen, und daran müssen wir weiterarbeiten.

Eine Kritik kann ich allerdings nicht ausräumen oder entkräften, nämlich die, dass ein­fach zu wenig informiert und diskutiert worden ist. Ich habe es schon vorher gesagt: Es hat so viele Möglichkeiten für eine wirklich konstruktive EU-Debatte gegeben. Sie ist in den weitaus meisten Fällen nicht geführt worden, und ich glaube, auch als Angst: weil es ein schwieriges Gebiet ist, weil es inzwischen schon sehr schwer ist, den Menschen zu vermitteln, was denn die Vorteile einer EU oder eines neuen Vertrages sind, und sehr viele Politikerinnen und Politiker einfach davor zurückschrecken, sich dann da ins Schussfeld zu stellen und diese harte Auseinandersetzung zu führen, die eben auch oft nicht ganz fair geführt wird.

Angst ist nie ein guter Ratgeber. Das Ergebnis sehen wir: einerseits die Falschinforma­tionen, die Irrtümer, andererseits aber auch die wirklich stark verbreitete negative Mei­nung über die EU. Da haben wir alle nichts davon.

Ich glaube, es wird also nichts helfen, es wird nichts darum herumführen, dass diese Debatte endlich begonnen wird. Ich sage, es ist noch nicht zu spät, dass die Bürgerin­nen und Bürger mehr einbezogen werden, mehr ihre Meinung abgeben können. Und ich glaube, das hilft auch oft: Wenn man einfach einmal seine Meinung sagen kann, wenn man einfach einmal sich an einer Diskussion beteiligen kann und es nicht dann heißt, die Informationen gibt es ohnedies auf einer Homepage, oder man kann sich den Vertrag ja dann ohnedies herunterladen. Es geht schon darum, Informationen so auf­zubereiten, dass sie konsumierbar sind, dass es nicht eines ganzen Wochenendes oder einer ganzen Woche an Zeit bedarf, um sich da in irgendeiner Form einzuarbei­ten. Daran müssten wir eigentlich alle ein Interesse haben.

Wir haben heute jedenfalls nicht zu entscheiden, ob wir den denkbar besten Wunsch­vertrag, wie wir ihn uns alle in unseren Träumen ausmalen würden, oder diesen Kom­promissvertrag wollen. Wir haben faktisch die Wahl zwischen dem hier vorliegenden Vertrag von Lissabon und dem bisher – und wenn der Vertrag von Lissabon nicht an­genommen wird, weiterhin – gültigen Vertrag von Nizza. Diese Abwägung haben wir zu treffen, und bei dieser Abwägung fällt meine Entscheidung auf den Vertrag von Lissa­bon. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

14.15


Präsident Helmut Kritzinger: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


14.15.38

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Eine Kärntnerin,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite