14.27
Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein kleines Kärntner Scharmützel, dass der Herr Landeshauptmann zurücktritt. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Kollege Mitterer, um in der Fußballsprache zu bleiben: Landeshauptmann Dr. Jörg Haider kann im Klagenfurter Fußballstadion, in der Hypo-Arena, wo wir auch wieder Probleme bekommen werden mit der Bayerischen Landesbank – wir wissen noch nicht, wie diese Börsenspekulationen ausgegangen sind –, den Elfmeter verwandeln mit seinen 25 000 Freikarten, die er in Kärnten verteilt. Das kann er dann in Kärnten machen. Aber ob das ... (Bundesrat Mitterer: Ihr ärgert euch ja nur, ... in der obersten Spielklasse spielt! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das ist aber noch nicht ausgestanden. Da werden wir noch einmal die finanzielle Gebarung dieses Vereins anschauen, da wird noch einiges zutage kommen.
Ich möchte kurz auf die Pressekonferenz des Herrn Landeshauptmannes von Kärnten replizieren. Er hat wieder einmal den Bundesrat abgeschafft. – Ich staune, denn bei seiner letzten Rede hier im Bundesrat, bei Antritt deiner Präsidentschaft, Kollege Mitterer, hat er den Bundesrat sehr wohl gelobt. Im Vorfeld hatte er ihn auch abgeschafft und danach eben auch wieder. Ich muss euch ehrlich sagen, ich nehme das nicht so ernst, denn dazu müssten wir schon zuerst die Verfassung ändern.
Mich würde interessieren, welche Stellungnahme ihr zwei, Kollege Mitterer und Kollege Kampl, abgebt, wenn der Bundesrat abgeschafft ist. Wo würdet ihr dann sitzen? – Das dazu.
Ich möchte nun zum eigentlichen Thema kommen. Der
Reformvertrag beinhaltet meiner Meinung nach eine Stärkung des
demokratischen Prinzips durch die Aufwertung der nationalen Parlamente, was in
meinen Augen außerordentlich wichtig ist, und
des Europäischen Parlaments, zum Beispiel durch die
Subsidiaritätskontrolle, durch die Aufwertung des Ausschusses der Regionen
und durch die Achtung kommunaler Selbstversorgung, um nur einige Punkte zu
nennen, die in diesem Vertrag positiv zu bewerten sind.
Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht ausreichend geregelt werden können, werden auf europäischer Ebene geregelt, wie zum Beispiel Mindeststandards im Umweltschutz oder Sicherheit der Energieversorgung.
Meine Damen und Herren, es gibt auch keine Verpflichtung zur Teilnahme an einer militärischen Aktion für Österreich. Es wird auf nationaler Ebene entschieden, wie etwa eine Hilfeleistung aussieht. Dies hat auch für Missionen der EU in Drittstaaten Geltung – nur im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der UNO.
Die Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden wird im Vertrag ausdrücklich hervorgehoben und auch anerkannt. Dasselbe gilt auch für das Subsidiaritätsprinzip für die Mitgliedstaaten. Die Europäische Union muss die politischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien und deren nationale Identität respektieren.
Meine Damen und Herren! Gerade für Österreich und für unsere langjährige Tradition der Sozialpartnerschaft ist es überaus positiv, dass im Reformvertrag die Bedeutung der aktiven Mitarbeit der Sozialpartner im europäischen politischen Leben hervorgehoben wird. Ihre Funktion als Schnittstelle zwischen Politik und Zivilgesellschaft wird damit anerkannt.
Im Zusammenhang mit diesem Reformvertrag entspricht es ganz unserer repräsentativen Demokratie, dass das Parlament hier seine verfassungsmäßige Zuständigkeit wahrnimmt und für oder gegen diesen Vertrag stimmt. Aus politischen Gründen hätte man eine Volksabstimmung machen können, aus rechtlichen Gründen ist keine Volks-
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