BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 107

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Wenn wir über den Reformvertrag und über Europa sprechen, vergessen wir jedoch oft das Europa der Regionen und das, was die Europäische Union in Regionalprojekte in­vestiert – in kleine Projekte, in größere Projekte vor Ort in unseren Heimatgemeinden, in unseren Heimatregionen, wo die regionale Entwicklung entsprechend forciert und gefördert wird.

Sie alle kennen viele einzelne dieser Projekte. Ich selbst darf ein solches Projekt leiten, nämlich „So gut schmeckt die Bucklige Welt!“. Es umfasst in meiner Heimatregion 23 Gemeinden und bringt direkt vermarktende Landwirte und Gastwirte unter einen Hut, um für regionale Produkte und für regionale Betriebe Marketing, Werbung und PR zu betreiben und die Wertschöpfung vor Ort zu forcieren. Es werden auch „Klima­schutzmenüs“ angeboten, bei denen es darum geht, kurze Transportwege zu nutzen.

Wenn solche Projekte zu 60 oder zu 80 Prozent gefördert werden, dann spüren wir das in unseren Gemeinden, in unseren Regionen, in unseren Leadergebieten. Das muss uns ebenso bewusst sein, wenn wir an ein gemeinsames Europa, an die Europäische Union denken.

Ein besonderes Ziel – mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen – ist der Bereich des Klimaschutzes; ein Bereich, der nur grenzüberschreitend gesehen werden kann, denn Klimaschutz kann nicht in einer Gemeinde allein betrieben werden. Es gilt zwar: „global denken, lokal handeln“, aber Klimaschutz kann nur grenzüberschreitend durch­geführt und umgesetzt werden.

Wenn uns wirklich nachhaltig ein Ausstieg aus dem „fossilen Zeitalter“ gelingen soll, wenn wir den CO2-Ausstoß reduzieren wollen, können wir das nur gemeinsam. Das geht mit der Europäischen Union leichter als als nationaler Staat. Daher unterstütze ich auch das gemeinsame Ziel, mindestens 20 Prozent des Energiebedarfs aus erneuer­baren Energieträgern zu decken.

Ich denke – auch das hat Kollege Preiner schon angesprochen –, die momentane Dis­kussion darüber, wie weit wir den Weg im Bereich von Biosprit, Ethanol und Biodiesel fortsetzen sollen und ob wir bei Treibstoffen nicht gleich auf die zweite Generation set­zen sollen, ist sehr interessant.

Geschätzte Damen und Herren! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Meiner Ansicht nach ist es in keinem biologischen Ablauf möglich, dass die zweite Generation vor der ersten oder die dritte Generation vor der zweiten kommt, sondern es gibt eine Genera­tionenabfolge.

Somit ist es notwendig, wenn wir im Moment konkret etwas verändern wollen, auf die erste Generation zu setzen, um dann in der Entwicklung zur zweiten und zur dritten Generation erneuerbarer Treibstoffe zu kommen.

Wenn Biotreibstoffproduktion für Lebensmittelpreiserhöhungen verantwortlich gemacht wird, kann ich das vielleicht mit einem kleinen Beispiel entkräften. Wir haben in Ös­terreich bisher 10 Prozent unserer Agrarfläche stillgelegt. Wir haben im Jahr 2007 6,5 Prozent Stilllegungsflächen gehabt, davon wurden auf 1,5 Prozent der Flächen Bio­treibstoffe produziert. Es werden aber im Jahr 2008 immer noch 2,5 Prozent unserer Flächen für Biodiversität verwendet, Blühstreifen, um ökologisch zu sein. Da sollte man, wie ich meine, die Relationen entsprechend bewerten. Gemeinsam, im europäi­schen Kontext kann es uns leichter gelingen, für den Klimaschutz aktiv tätig zu werden.

Werter Bundesrat! Die Agrarpolitik wird zu einem Großteil in Europa gestaltet, und sie wird auch zu einem Großteil im Europa der 27 entschieden. Daher ist es wesentlich, dass dieses Europa demokratischer wird, dass es auch handlungsfähiger wird, dass es vor allem aber auch bürgernäher wird. Der Vertrag von Lissabon bringt uns diesem Ziel


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