BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 113

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keitsprinzip geschützt. Auch da können wir keine Probleme haben, obwohl das in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion war.

Und was uns als Bundesrat angeht – Kollege Weiss hat es soeben ausgeführt, und ich möchte es noch einmal hervorheben –, ist, dass hier die Subsidiarität erweitert wurde, und dass auch das Klagerecht und das Vorinformationsrecht nicht nur für den National­rat von sechs Wochen auf acht Wochen verlängert wurde, sondern das nun auch auf die zweite Kammer ausgedehnt wird, nämlich auf den Bundesrat, wodurch wir eine hö­here Bedeutung erfahren. Deshalb wundert es mich, dass Landeshauptmann Haider nicht von seinem Rederecht hier Gebrauch gemacht hat.

In diesem Bereich ist der Herr Landeshauptmann ein bisschen mimosenhaft; er kann sich ja jederzeit in die Diskussion einklinken. Stattdessen aber gibt er eine Pressekon­ferenz und erklärt sozusagen, dass der Bundesrat abgeschafft werden sollte! Jetzt, wo wir endlich größere Bedeutung erlangen, wenn wir die Interessen der Länder im europäischen Kontext besser vertreten können, sind wir plötzlich dagegen!? – Das ist, für mich zumindest, nicht ganz nachvollziehbar.

Was die Volksabstimmung betrifft, meine zwei Herren vom BZÖ, zitiere ich Ihren Klub­obmann in der Debatte vom 11. Mai 2005 zur Volksabstimmung: Denn eines sagt uns die Bundesverfassung klar: dass über einen völkerrechtlichen Vertrag selbst keine Volksabstimmung durchgeführt werden kann.

Ihr Klubobmann hat sich in der Debatte am 11. Mai 2005 im Parlament entsprechend geäußert. Aber natürlich würden wir uns, wenn es eine europaweite Volksabstimmung gäbe – und in unserem Entschließungsantrag ist das ja in einer Formulierung enthal­ten –, einer solchen nicht entgegenstellen. (Bundesrat Mitterer: Man darf immer ge­scheiter werden!)

Der Unterschied ist ja der: Damals wart ihr in der Regierung, jetzt seid ihr in der Oppo­sition. (Bundesrat Konecny: Wir haben auch damals zugestimmt!) SPÖ und Grüne waren damals in der Opposition und haben diesem Verfassungsvertrag zugestimmt, haben also Rückgrat bewiesen – Rückgrat bewiesen in wichtigen politischen Entschei­dungen. Und dieses Rückgrat fehlt dem BZÖ und zum Teil auch den Freiheitlichen. Es ist eben schwierig, wenn man sozusagen ein bisschen am Gängelband vom Süden des Landes her hängt.

Ich habe – das sage ich ganz offen – zur EU immer eine differenziert-kritische Haltung eingenommen, aber in erster Linie deshalb, weil die Verträge von Maastricht nicht jene sozialen Standards festgeschrieben haben, die ich mir gewünscht hätte. Kollege Klug hat heute ausgeführt, dass dieser Vertrag von Lissabon das jetzt nachholt. Deshalb kann ich mit bestem Wissen, Gewissen und voller Überzeugung dem Vertrag von Lissabon zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jetzt noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit. – Bundesrat Konecny: Negativmeldungen sind nicht erforderlich!)

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da durch den gegenständlichen Beschluss die vertraglichen Grundlagen der Europäi­schen Union geändert werden, bedarf dieser gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 in Ver-


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