bindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Beschluss gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 2 in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer, Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend den Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der Europäische Union vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 266-BR/08.)
Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (455 d.B. und 489 d.B. sowie 7910/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile ihr dieses.
15.48
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien ist es, die Durchführung gemeinsamer Projekte auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik zu fördern. Die Finanzierung der Mobilitätskosten beider Vertragspartner basiert auf der
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