BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 157

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Absatz 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.35.2411. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Verein­barung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrund­stücken geändert wird (317 d.B. und 497 d.B. sowie 7929/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungs­leistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (319 d.B. und 498 d.B. sowie 7930/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 11 und 12 ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um die Berichte.

 


18.35.55

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betref­fend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Ver­kehr mit Baugrundstücken geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Daher verzichte ich auf die Verlesung und komme gleich zum Antrag.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite