BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 158

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf den nächsten Bericht bringen.

Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgel­tung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstal­ten für Insassen von Justizanstalten liegt Ihnen schriftlich vor. Daher erübrigt sich des­sen Verlesung, und ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Stadler. Ich erteile ihm dieses.

 


18.37.51

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im ersten der beiden Punkte geht es, wie wir von der Berichterstatterin gehört haben, um eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivil­rechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird. Notwendig wurde diese Änderung vor allem deswegen, um einer längst fälligen Ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen. Diese Entscheidung sollte für mehr Bürgerfreundlichkeit sorgen, vor allem aber auch für mehr Rechtssicher­heit.

Artikel 2 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sieht derzeit vor, dass ein Rechtsgeschäft dann unwirksam wird, wenn nicht binnen zweier Jahre nach Ablauf der dafür bestimmten Frist das Ansuchen um die verwaltungsbehördliche Genehmigung, die Anzeige des Rechtsvorganges bei der Behörde beziehungsweise die erforderliche Erklärung nachgeholt wird. In Hinkunft soll die Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht mehr am bloßen Ablauf von zwei Jahren anknüpfen, viel­mehr soll das Rechtsgeschäft dann rechtsunwirksam werden, wenn eine von der Grundverkehrsbehörde gesetzte Frist zur Nachholung der versäumten Handlung unge­nützt verstreicht.

Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass ein Rechtsgeschäft nicht etwa durch die bloße Nachlässigkeit der Vertragsparteien, die irrtümlich grundverkehrsrechtliche Belange nicht beachten, rechtsunwirksam werden könnte.

Im zweiten Punkt geht es ebenfalls wieder um eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, genauer gesagt um eine Fortschreibung der Vereinbarung für die Jahre 2009 und 2013. Es hat ja auch in der Vergangenheit schon diese Vereinbarung gegeben, und die wird jetzt ein drittes Mal für den genann­ten Zeitraum verlängert.

Inhalt der Vorlage ist die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten. Die Länder ver­pflichten sich mit dieser Vereinbarung, jährlich einen Betrag von knapp über 8,5 Millio­nen € an den Bund zu leisten. Wenn man sich die jährlich anfallenden Kosten genauer anschaut, dann kann man feststellen, dass dieser von den Ländern geleistete Betrag nur zirka 30 Prozent der Gesamtkosten abdeckt. Die enormen Kostensteigerungen in diesem Bereich sollten meiner Meinung nach einen Diskussionsprozess in Gang set-


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