Nationalrat darauf hingewiesen hat, dass es durch den hohen Überbelag tatsächlich zu Problemen in den österreichischen Strafanstalten kommt. Ein hoher Überbelag, Personalreduktionen, eine sehr schwierige Klientel, die wir zum Teil in unseren Justizanstalten haben – aber so, dass man sagen könnte, es ginge menschenunwürdig zu und dass ein nicht gesetzeskonformer Strafvollzug gegeben ist, ist die Situation tatsächlich nicht. Es bemühen sich hier alle sehr, die gesetzlichen Ziele des österreichischen Strafvollzugsgesetzes einzuhalten. Wir haben uns durch das sogenannte Haftentlastungspaket, das voriges Jahr beschlossen wurde, auch ein bisschen Spielraum verschafft. Und durch den Bau einer weiteren Anstalt, nämlich im 3. Wiener Gemeindebezirk, soll auch die bauliche Situation insgesamt und insbesondere im ostösterreichischen Bereich etwas entlastet werden.
Wogegen ich mich besonders wehre – und mir ist kein einziger Fall bekannt! –, ist der Vorwurf, dass es korrupte Strafvollzugsbeamte gäbe. Diesen Vorwurf weise ich wirklich zurück und betone noch einmal: Der österreichische Strafvollzug ist gesetzeskonform. Er ist menschenwürdig. Ich leugne aber nicht, dass wir aufgrund der hohen Zahl derzeit Probleme haben.
Für die Schubhaft kann dieses Übereinkommen überhaupt nicht zur Anwendung kommen. Der Aufenthalt in den Anhaltezentren ressortiert in diesem Fall zum Innenministerium, und dieses Abkommen bezieht sich nur auf die stationären Kosten, die entstehen, wenn Insassen von Strafanstalten Leistungen entgegennehmen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
18.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Jahresvorschau des BMJ 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2008 sowie des Ratspräsident-
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