BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 162

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und das ist jener Posten im Budget des Bundesministeriums für Justiz, der die stärkste Steigerungsrate aufweist.

Für diese Kostenentwicklung sind zum einen die kontinuierlich steigenden Einweisun­gen geistig abnormer Rechtsbrecher maßgeblich. Das hat mit dem Gesundheitszu­stand sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht der österreichischen Be­völkerung zu tun. Es ist nicht so, dass der Strafvollzug krank macht, sondern Tatsache ist, dass viele Personen, die in Strafhaft kommen, die in den Maßnahmenvollzug kom­men, tatsächlich in einem schlechteren gesundheitlichen Zustand kommen, dass mehr Personen kommen. Wir haben ja insgesamt einen Anstieg von vor wenigen Jahren noch 6 000 Insassen auf jetzt 9 000 Insassen. Auch das schlägt sich natürlich bei den Kosten nieder.

Tatsache ist, dass es – und das wurde auch schon erwähnt – trotz aller Bemühungen bis heute nicht gelungen ist, dass unsere Insassen auch krankenversichert sind. Sie sind derzeit nur arbeitslosenversichert, aber nicht krankenversichert, was dazu führt, dass wir in den Krankenhäusern den Privatkundentarif zahlen müssen, der zum Bei­spiel auch bei psychiatrischen Abteilungen enorm hoch ist – er liegt im Durchschnitt bei 400 € pro Tag. Da würde man sich vorstellen, die liegen dort auf einer Intensivstation. Tatsache ist, dass sie sozusagen in der Früh wahrscheinlich eine Tablette bekommen und am Abend eine Tablette bekommen. Und das kostet uns im Durchschnitt 400 €, bei manchen psychiatrischen Krankenhäusern sogar bis zu 570 €.

Insgesamt sind wir natürlich froh, dass hier die Länder einen Beitrag leisten. Er war einmal gedacht als Ausgleich dafür, dass wir eben auch in den von den Ländern erhal­tenen Spitälern den Privatkostentarif zahlen, und dieser Ausgleichsbetrag war genau in dieser Höhe bemessen, um so quasi auf den Sozialversicherungstarif herunterzukom­men. Da dieser Betrag aber nie valorisiert wurde – insofern hat Herr Bundesrat Mayer recht, wenn er sagt, dass ich damit nicht glücklich sein kann –, deckt er, nachdem er ursprünglich 52 Prozent der Aufwendungen in diesem Bereich abgedeckt hat, mittler­weile aufgrund der neuesten Zahlen, die wir haben, nur mehr 22 Prozent der Aufwen­dungen. Der Bund übernimmt hier also einen sehr hohen Anteil.

Wie gesagt, ich habe mich in den Finanzausgleichsverhandlungen darum bemüht, dass wir hier einen höheren Betrag bekommen – das ist leider nicht gelungen. Ich bin froh, dass ich diesen Betrag habe, muss aber natürlich jetzt gleichzeitig Maßnahmen einleiten, damit wir die Kosten in diesem Bereich senken. Und das kann nur darin bestehen, dass wir weniger externe Leistungen zu diesem teuren Privatkostentarif in Anspruch nehmen und dass wir wieder mehr interne Leistungen erbringen. Das heißt, dass wir an zwei Standorten, nämlich am bestehenden Standort Asten und am neu ge­planten Standort 3. Bezirk Wien, Baumgasse, eigene Anstalten zusätzlich errichten werden, wo wir diese Patienten mit eigenem Personal versorgen und wo wir für das zusätzliche medizinische und Pflegepersonal, das wir hier brauchen, die auch schon in der Öffentlichkeit zitierte Justizbetreuungsagentur einsetzen werden, eine Anstalt öf­fentlichen Rechts, die zu 100 Prozent dem Justizministerium gehört. Über diese Anstalt sollen Pflegekräfte, sollen Ärzte beschäftigt werden, ergänzend zu den bestehenden Bediensteten. Es wird bei uns niemand abgebaut, es werden keine Leitungsfunktionen mit so quasi geliehenem Personal besetzt, aber wir müssen schauen, dass wir hier mit den Kosten herunterkommen. Wir schaffen derzeit dort, wo wir eigene Anstalten ha­ben, wie zum Beispiel in Göllersdorf, eine gute Betreuung um 200 €. Wenn wir das für mehr Patienten schaffen und eben nicht diese teuren durchschnittlichen Tarife von 400 € zahlen müssen, dann ist damit auch eine Kostenersparnis erreicht, die ich für sehr wichtig halte.

Zur Qualität des Strafvollzugs muss ich mich jetzt schon auch sozusagen zu Wort mel­den. Ich war sicher die, die voriges Jahr sehr häufig bei Debatten hier, aber auch im


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