BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 171

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nen wie in der Vergangenheit müssen künftig in dieser Form ganz einfach ausge­schlossen werden.

Ich darf noch auf die Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu sprechen kommen. Frau Kollegin Zwazl hat das mehr als ausführlich erläutert. Mit dieser Ände­rung erfolgt zwecks internationaler Wettbewerbsfähigkeit eine Gleichstellung bestimm­ter Bilanzierungsregelungen mit anderen EU-Ländern. Wie sie schon erwähnt hat, geht es dabei um die Ausweisung von Schwankungsrückstellungen in den konsolidierten Konzernabschlüssen. Somit wird der Wettbewerbsnachteil für die österreichischen Ver­sicherungsgesellschaften beseitigt.

Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt sind dies sehr sinnvolle Verbes­serungen im Sinne der Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes und der österrei­chischen Sparerinnen und Sparer sowie der Anlegerinnen und Anleger, die wir natür­lich gerne unterstützen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.

 


19.26.04

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Bundesräte! Vielleicht gleich zu Beginn ein Dank der Kollegin Zwazl, die ja im Prinzip schon genau erläutert hat, worum es geht, sodass ich mich mit meiner Werbung dafür, dass auch die anderen Fraktionen zustim­men, auf ein paar Punkte beschränken kann.

Zum ersten Punkt: Es gibt keine Orientierung an Luxemburg. Diesbezüglich kann ich wirklich beruhigen. Was es gibt, ist eine Bestimmung in der Z 6, die den bisherigen § 5 Abs. 7 präzisiert, wobei es darum geht, dass Investmentfonds zum Beispiel eigene Anlegerkategorien in einer anderen Währung oder nach bestimmten anderen Stücke­lungen machen können, ausschließlich dafür, um möglich zu machen, dass Produkte österreichischer Investmentfonds auch in anderen Ländern des EWR aktiv vertrieben werden können.

Das bedeutet aber mehr Anlegerschutz und nicht weniger, denn der Fonds bleibt dann ein österreichischer, unterliegt der österreichischen FMA-Aufsicht und ist damit ein Fonds, der hier und ausschließlich hier überwacht wird. Denken wir nur zurück an die Probleme, die wir mit SICAVs in Luxemburg hatten. Ein großer Skandal beschäftigt uns im Rahmen der Amtshaftung weiterhin.

Wir lösen damit diese Diskriminierung, die es für die österreichischen Fonds gegeben hat, und schaffen mehr Anlegerschutz und nicht weniger.

Was die Frage der Verständlichkeit betrifft, sei eingewendet: Die Finanzmärkte sind relativ komplex. Was wir in den letzten elf, zwölf Monaten erlebt haben, deutet ja dar­auf hin, dass die Komplexität ein Ausmaß erreicht hat, wo selbst Fachleute nicht immer genau wissen, was sie da eigentlich kaufen.

Jetzt untersuchen wir diese Bestimmungen hier und fragen, ob das ein Mehr oder ein Weniger an Sicherheit in dieser Kernverständlichkeit ist. Darauf gibt es zwei Antworten:

Erstens ist schon deshalb mehr Verständlichkeit gegeben, weil wir eine europaweite Harmonisierung herstellen, wo wir die Definitionen sicherstellen, dass in Europa unter einem bestimmten Titel etwas Bestimmtes gemeint ist, und damit Rechtssicherheit für alle 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union schaffen.

Zweitens können in einem erweiterten Prozess – dem sogenannten Lamfalussy-Pro­zess – die Aufseher selbst Richtlinien erarbeiten, um sehr rasch ohne den langwierigen


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