Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
19.38
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wie von meinem Vorredner schon angeführt wurde, ist das Konsulargebührengesetz jetzt in Änderung. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Es ist ja vor nicht allzu langer Zeit beschlossen worden, dass für Dokumente, die bis zu zwei Jahre nach der Geburt in Österreich ausgestellt werden, vom Bund keine Gebühr eingehoben wird. Das wird jetzt eben auch im Ausland gemacht.
Ich denke, das ist eine gute Sache, denn die Familien sind uns sehr viel wert und ein besonderes Anliegen. Jene, die sich für Kinder entscheiden, sollen meiner Ansicht nach nicht bestraft werden und in eine Armutsfalle kommen. Dazu leistet auch dieses Gesetz einen Beitrag.
Ich denke, es müssen in dieser Richtung noch sehr viele Dinge passieren. In finanzieller Hinsicht können wir etwa an das Familiensplitting denken, das angedacht wird, das sich aus Freibeträgen und Absetzbeträgen zusammensetzt und das allen Familien, die Kinder haben, sowie auch Alleinerziehern zugute kommen soll. Aber auch das Betreuungsangebot verlangt immer noch nach Regelungen. Ich glaube, dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen, ist eine gute Sache auf dem Weg dahin.
Wir beschließen aber auch zwei Doppelbesteuerungsabkommen, das eine mit Polen und das andere mit Albanien. Da möchte ich noch Albanien besonders hervorheben, denn dies ist ein guter Beitrag zur Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zu diesem Land und natürlich zur Stabilität auf dem Balkan. Daher sind wir auch für diese Gesetze. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
19.40
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
19.40
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir werden diesen beiden Doppelbesteuerungsabkommen unsere Zustimmung geben. Vor allem das Abkommen mit Albanien ist insofern erfreulich, als ein solches Abkommen auch immer der Ausdruck dessen ist, dass es doch eine verbesserte Wirtschaftsbeziehung zwischen zwei Ländern gibt; sonst wäre es ja nicht nötig. Es ist also nur zu begrüßen, dass es hier ein entsprechendes Abkommen gibt.
Zur Frage der Befreiung von Konsulargebühren für im Ausland geborene Kinder: Ich glaube, es ist nur logisch und sinnvoll, dass da jetzt nachgezogen wird und dass, nachdem schon für in Österreich geborene Kinder Gebühren erlassen worden sind, jetzt auch für österreichische Kinder, die im Ausland geboren werden, die Gebühr erlassen wird. Kinder zu bekommen und Kinder zu haben ist an und für sich schon teuer genug.
Da meine Vorrednerin gemeint hat, das wäre ein weiterer Schritt in der Kinderfreundlichkeit Österreichs, könnte ich mich jetzt sehr darüber vertiefen, was wir noch alles machen könnten und vor allem machen müssten. Ich nenne nur das Stichwort Kinderbetreuungsplätze; darüber könnte ich jetzt, glaube ich, eine Grundsatzdebatte führen. Das machen wir vielleicht bei anderer Gelegenheit. Ich bin mir sicher, das Thema wird doch hin und wieder zur Sprache kommen.
Es ist zwar eine begrüßenswerte Maßnahme, dass jetzt diese Gebühren abgeschafft werden, aber überinterpretieren würde ich es nicht. Das ist eine Angleichung, die sinn-
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