Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, darum beschränke ich mich auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Schließlich komme ich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm dieses.
19.36
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich denke, man kann sich bei der Novelle des Konsulargebührengesetzes relativ kurz fassen.
Durch die Änderung des Gebührengesetzes im Herbst
des Vorjahres ist es ja so, dass für Kinder innerhalb von zwei Jahren nach
der Geburt alle Dokumente abgaben-
frei sind. Bei der heutigen Änderung des Konsulargebührengesetzes
geht es darum, auch Dokumente, die bei Geburt eines Kindes im Ausland
ausgestellt werden, von den nach dem Konsulargebührengesetz anfallenden
Gebühren zu befreien. Damit ist eine Gleichstellung zwischen Inlands- und
Auslandsösterreichern gegeben.
Der Einnahmenentfall ist aus meiner Sicht sehr überschaubar. Er wird sich laut Angaben des Finanzministeriums auf zirka 300 000 € belaufen. Das sind ungefähr 1,4 Prozent des Gesamtvolumens des Konsulargebührengesetzes.
Der zweite Punkt, der noch zu erwähnen ist, ist das
Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien. Dieses Abkommen ist notwendig, weil es
bisher keine Regelung gege-
ben hat. Das Abkommen entspricht so, wie es vorliegt, den Rahmenbedingungen und
den Grundlagen der OECD. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist ein wichtiger
Schritt, um zu einer weiteren Vertiefung der wirtschaftspolitischen Beziehungen
mit Albanien zu kommen. Es ist dies aber nicht nur aus finanzpolitischer Sicht
ein wichtiger Schritt. Ich denke, dass es im Sinne einer aufbauenden
außenpolitischen Sichtweise auch ein wichtiger Beitrag für die
Stabilität dieser Region ist.
Unsere Fraktion wird beiden Vorlagen gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
19.38
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