BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 173

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates
vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.32.5318. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (652/A und 517 d.B. sowie 7916/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll (450 d.B. und 518 d.B. sowie 7917/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jän­ner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (461 d.B. und 519 d.B. sowie 7918/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zu den Punkten 18 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Sodl. Ich bitte um die Berichte.

 


19.33.39

Berichterstatter Wolfgang Sodl: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Tagesordnungspunkt 19 und bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll.

 


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