BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 177

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.44.5721. Punkt

Jahresvorschau 2008 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-336-BR/2008 d.B. sowie 7919/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.45.14

Berichterstatter Günther Molzbichler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatsse­kretär! Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 den Antrag, die Jahresvorschau 2008 des Bundesministeriums für Finanzen auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahrespro­gramms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht. – Wortmeldungen liegen da­zu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Habe ich es richtig gesehen, Frau Kollegin Mühlwerth? – Danke.

Der Antrag ist somit angenommen.

19.46.0422. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetz geändert werden (477 d.B. und 510 d.B. sowie 7920/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Reisenberger. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.46.21

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des National­rates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behindertenein­stellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden, liegt vor.

 


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