Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.
19.46
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des Behindertengleichstellungspaketes wurde aufgrund des engen inhaltlichen Konnexes darauf geachtet, für Menschen mit Behinderung den gleichen Rechtsschutz wie für den im Gleichstellungsgesetz verankerten Personenkreis zu statuieren. Mit dem vorliegenden Entwurf wird dem Rechnung getragen.
Seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungspaketes am 1.1.2006 besteht bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes ein Anspruch auf Schadenersatz. Es ist wichtig, dass mit dieser Novelle eine Erhöhung des Mindestschadenersatzes von derzeit 400 € auf zukünftig 720 € zustande kommt.
Weiters wird nun klar festgestellt, dass es Schutz vor Diskriminierung auch bei Beendigung oder bei Kündigung von Dienstverhältnissen gibt. Überdies gibt es eine Verlängerung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Diskriminierung auf ein Jahr. Somit haben behinderte Menschen wesentlich stärkere und kräftigere Instrumente in der Hand, um sich gegen Diskriminierung zu wehren und für Gleichstellung in unserer Gesellschaft zu kämpfen.
Vieles wurde in den letzten Jahren für diesen Personenkreis hinsichtlich einer Besserstellung getan, nicht nur seitens der Länder und der Kommunen im Bereich baulicher Maßnahmen. Auch im Bildungswesen wurde und wird vieles unternommen, um die allgemeine sowie berufliche Mobilität dieses Personenkreises zu erhöhen.
Nichtsdestoweniger haben es Menschen mit Behinderungen nicht leicht, einerseits im Alltag zu bestehen und andererseits in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Gerade wir im AMS sehen, dass aufgrund der Zielgruppenarchitektur und Förderpolitik gerade für diesen Personenkreis nicht die entsprechenden Mittel beziehungsweise Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine optimale Integration arbeitsloser Personen mit Behinderungen zu erzielen. Obwohl bei uns in der Region die Arbeitsmarktsituation äußerst positiv ist, ist es nach wie vor schwierig, Personen mit entsprechenden Behinderungen zu integrieren.
Gemeinsam mit den Programmen, die du (in Richtung Bundesminister Dr. Buchinger) zur Verfügung stellst, und in Kooperation mit Trägern wie dem Bundessozialamt versuchen wir, entsprechende Integration zu betreiben. Aber auch die Wirtschaft ist gefordert, bei diesem Spiel entsprechend mitzuspielen. Behinderte Menschen müssen eine Chance bekommen, um zu zeigen, welche Leistungen zu erbringen sie imstande sind.
Wir werden daher dieser Novelle gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
19.50
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
19.50
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Behinderteneinstellungsgesetz haben behinderte Menschen in den letzten
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