Jahren wesentliche Verbesserungen, wesentlich bessere Voraussetzungen erhalten, sei es in der Angelegenheit der Schulbildung – wie es Kollege Kaltenbacher schon erwähnt hat –, aber auch im Rahmen von Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich oder in der freien Wirtschaft, um hier zu besseren Voraussetzungen und Möglichkeiten zu kommen. – So weit, so gut.
Als Obmann einer Lebenshilfeorganisation im Ländle, die sich mit behinderten Menschen, mit qualifizierter Arbeit für diese behinderten Menschen auseinandersetzt, begrüße ich außerdem jede Verbesserung in diesem Bereich. Mit diesen Gesetzen war ja damals auch das Ziel verbunden, Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu geben, damit diese Menschen – anders als in der Vergangenheit, als sie oft Bittsteller und Almosenempfänger waren – in der Berufs- und Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben als wertvolle Partner angesehen werden. Ich denke, es war auch richtig, in diesem Bereich einen weisungsfreien Behindertenanwalt einzusetzen, der sich intensiv um die Belange dieser Personen und dieser Gruppierung annimmt und sich für sie einsetzt.
Gute Maßnahmen für behinderte Menschen wurden also in den letzten Jahren umgesetzt. Ich bin auch sehr dankbar, Herr Minister, nachdem ich gehört habe, dass Sie diese Gesetze einer Evaluierung unterziehen wollen, damit man noch bessere Möglichkeiten für behinderte Menschen in Österreich schafft. Wir haben das hoch entwickelt und gut entwickelt, aber jede weitere, zusätzliche Maßnahme ist sehr, sehr wertvoll.
Das Land Vorarlberg hat auch ein neues Behindertengesetz und hat dieses Behindertengesetz deshalb auch „Chancengesetz“ genannt, damit diese Menschen mit Behinderung noch bessere Chancen in der Arbeitswelt, aber auch in der Gesellschaft haben.
Wie Kollege Kaltenbacher bereits erklärt hat oder wie wir gehört haben, gibt es heute wesentliche Verbesserungen auch im Bereich des Mindestschadenersatzes durch dessen Anhebung von 400 € auf 720 € sowie dadurch, dass diese Schadenersatzfrist auf ein Jahr verlängert wird und dass auch das Wahlrecht bei Schadenersatz infolge diskriminierender Beendigung von Arbeitsverhältnissen geschaffen wird. Das haben wir gehört, und damit erhalten behinderte Personen, Personen mit Benachteiligung rechtlich eine stärkere Absicherung gegen Diskriminierungen.
Ich möchte noch auf einen Entschließungsantrag des Nationalrates in Bezug auf Barrierefreiheit bei Bauordnungen zurückkommen, der allerdings beinahe schon zwei Jahre alt ist. Das hat mit Ihrem Ministerium nichts zu tun, aber es ist doch ein wichtiger Impuls an die Länder oder in die Länder. Hier sollte man jetzt unbedingt tätig werden.
Wir haben das im Land Vorarlberg bereits im sozialen Wohnbau umgesetzt. Bei uns wurde auch der entsprechende Förderungskatalog dahin gehend angepasst, dass wir bei Neubauten von Sozialwohnbauanlagen im Erdgeschoss barrierefrei sind und behindertengerecht sind. Diese Maßnahme zeigt erste große Erfolge.
Sehr geehrter Herr Minister! Ich darf mich für diese Gesetzesvorlage noch einmal sehr herzlich bedanken und wünsche bei der Evaluierung viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
19.53
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Konrad zu Wort. – Bitte.
19.53
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist einer EU-Regelung zu verdanken, dass wir uns heute mit einer Materie befassen, die tatsächlich eine Verbesserung des Behindertengleichstel-
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