BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 179

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Jahren wesentliche Verbesserungen, wesentlich bessere Voraussetzungen erhalten, sei es in der Angelegenheit der Schulbildung – wie es Kollege Kaltenbacher schon er­wähnt hat –, aber auch im Rahmen von Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich oder in der freien Wirtschaft, um hier zu besseren Voraussetzungen und Mög­lichkeiten zu kommen. – So weit, so gut.

Als Obmann einer Lebenshilfeorganisation im Ländle, die sich mit behinderten Men­schen, mit qualifizierter Arbeit für diese behinderten Menschen auseinandersetzt, be­grüße ich außerdem jede Verbesserung in diesem Bereich. Mit diesen Gesetzen war ja damals auch das Ziel verbunden, Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu geben, damit diese Menschen – anders als in der Vergangenheit, als sie oft Bittsteller und Almosenempfänger waren – in der Berufs- und Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben als wertvolle Partner angesehen werden. Ich denke, es war auch richtig, in diesem Bereich einen weisungs­freien Behindertenanwalt einzusetzen, der sich intensiv um die Belange dieser Perso­nen und dieser Gruppierung annimmt und sich für sie einsetzt.

Gute Maßnahmen für behinderte Menschen wurden also in den letzten Jahren umge­setzt. Ich bin auch sehr dankbar, Herr Minister, nachdem ich gehört habe, dass Sie diese Gesetze einer Evaluierung unterziehen wollen, damit man noch bessere Möglich­keiten für behinderte Menschen in Österreich schafft. Wir haben das hoch entwickelt und gut entwickelt, aber jede weitere, zusätzliche Maßnahme ist sehr, sehr wertvoll.

Das Land Vorarlberg hat auch ein neues Behindertengesetz und hat dieses Behinder­tengesetz deshalb auch „Chancengesetz“ genannt, damit diese Menschen mit Behin­derung noch bessere Chancen in der Arbeitswelt, aber auch in der Gesellschaft haben.

Wie Kollege Kaltenbacher bereits erklärt hat oder wie wir gehört haben, gibt es heute wesentliche Verbesserungen auch im Bereich des Mindestschadenersatzes durch des­sen Anhebung von 400 € auf 720 € sowie dadurch, dass diese Schadenersatzfrist auf ein Jahr verlängert wird und dass auch das Wahlrecht bei Schadenersatz infolge diskri­minierender Beendigung von Arbeitsverhältnissen geschaffen wird. Das haben wir ge­hört, und damit erhalten behinderte Personen, Personen mit Benachteiligung rechtlich eine stärkere Absicherung gegen Diskriminierungen.

Ich möchte noch auf einen Entschließungsantrag des Nationalrates in Bezug auf Bar­rierefreiheit bei Bauordnungen zurückkommen, der allerdings beinahe schon zwei Jahre alt ist. Das hat mit Ihrem Ministerium nichts zu tun, aber es ist doch ein wichtiger Impuls an die Länder oder in die Länder. Hier sollte man jetzt unbedingt tätig werden.

Wir haben das im Land Vorarlberg bereits im sozialen Wohnbau umgesetzt. Bei uns wurde auch der entsprechende Förderungskatalog dahin gehend angepasst, dass wir bei Neubauten von Sozialwohnbauanlagen im Erdgeschoss barrierefrei sind und behin­dertengerecht sind. Diese Maßnahme zeigt erste große Erfolge.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich darf mich für diese Gesetzesvorlage noch einmal sehr herzlich bedanken und wünsche bei der Evaluierung viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Konrad zu Wort. – Bitte.

 


19.53.53

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist einer EU-Regelung zu verdanken, dass wir uns heute mit einer Materie befassen, die tatsächlich eine Verbesserung des Behindertengleichstel-


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