BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 184

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Und dann steht noch im Text drinnen, dass das die Republik nichts kostet, weil es durch Minderausgaben aus anderen Töpfen finanziert wird. Wenn man wenigstens ge­sagt hätte, ja, wir wollen diesen Leuten etwas extra bezahlen! Nein, es wird durch Minderausgaben gedeckt. Das ist schäbig! Und deshalb wäre es besser gewesen, hätte man diesen Betrag verdoppelt oder verdreifacht, sodass wirklich ein substan­zieller Betrag am Ende eines Lebens ausbezahlt hätte werden können. Die Fonds und Körperschaften haben ja die Namen, Adressen und Bezugsadressen all dieser Leute, sonst hätte nicht bei der fünften Gruppe die genaue Auskunft gegeben werden können, dass es sich um 300 Personen handelt. Somit stehen die Daten zur Verfügung. Lassen wir das! Wir werden dem aber zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundes­rätin Grimling.)

20.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Buchinger das Wort.

 


20.10.56

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte mich bei den Vorrednern bedanken, die auf die Bedeutung dieser Erinnerungs­zuwendung über die Summe hinaus hingewiesen haben, weil es sich um eine Maßnah­me in einem Spektrum von mehreren Verbeugungen des demokratischen und freien Österreich vor den Opfern der Willkürherrschaft und den Widerstandskämpfern han­delt. Ich bin bei den offiziellen Feierlichkeiten sehr bewegt gewesen, die auch im histo­rischen Reichsratssaal stattgefunden haben, wo die richtigen Worte vom Herrn Bun­deskanzler und vom Herrn Vizekanzler und natürlich auch vom Herrn Bundespräsiden­ten gefunden wurden.

Herr Bundesrat Schennach, ich kann die Kritik, die Sie üben, nicht nachvollziehen. Sie erscheint mir auch dem Anlass nicht entsprechend, ja, sie erscheint mir geradezu kleinlich. Und sie steht auch im Widerspruch zu dem von Ihnen angekündigten Abstim­mungsverhalten. Wenn das wirklich so wäre, wie Sie ausgeführt haben: lächerlich, nicht angemessen, dann wäre ein anderes Verhalten zu erwarten gewesen. Dadurch, dass Sie dieser Gesetzesvorlage zustimmen, anerkennen Sie ja, dass das ein Aus­druck von Wertschätzung ist, der eine Bedeutung hat. (Bundesrat Schennach: Das tun wir!)

Zu Ihrer Kritik im Einzelnen: Wenn Sie sagen, 1 000 € Erinnerungszuwendung, das wä­re ein lächerlicher Betrag und gerade der Inflationsausgleich, dann darf ich Sie fragen, über welches Einkommen Sie verfügen, dass 1 000 € einen Inflationsausgleich darstel­len. (Bundesrat Schennach: Im Jahr, habe ich gesagt!) Für mehr als 70 Prozent der Betroffenen, die diese 1 000 € bekommen, stellen diese 1 000 € mehr als ihr monatli­ches Einkommen nach dem Opferfürsorge- und anderen Gesetzen dar. Ich möchte deutlich darauf hinweisen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: So ist es!)

Und wenn Sie, sehr geschätzter Herr Bundesrat Schennach, sagen, dass hier das An­tragsprinzip gelte, dann weiß ich nicht, ob Sie das hier wider besseres Wissen gesagt haben. (Bundesrat Schennach: Das steht so drinnen!) Nein, das steht nicht drinnen! Bitte lesen Sie! Soll ich es Ihnen vorlesen? Ich möchte nicht zynisch werden. Hier steht etwas von einem Anmeldeverfahren und nichts von einem Antrag. Das ist etwas ganz anderes! Ich bitte Sie! Ein Antragsverfahren ist förmlich, und ein Anmeldeverfahren heißt nur, aufzuzeigen: Bitte, hier bin ich!; Name, Adresse – formlos. Das genügt, weil dort, wo die Daten vorliegen, wie etwa bei den Betroffenen nach Ziffer 2, selbstver­ständlich von Amts wegen ausbezahlt wird und auch nicht angemeldet werden muss. Es gibt aber Gruppen, wo etwa die Amtsbescheinigung in den fünfziger Jahren zuer-


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