BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 68

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Berichterstatterin schon ausgeführt haben, geht es um eine Novellierung im Arbeiter..., ah, im Apothekengesetz und im Apothekerkammergesetz. – Jetzt wäre ich beinahe selbst darüber gestolpert. – Obwohl es um die Apotheker geht, geht es in diesem Fall nicht um Apotheker gegen Ärzte, es geht – wie es vielleicht aufgrund der aktuellen Be­richterstattung auch naheliegend wäre – auch nicht um „aut idem“ und schon gar nicht um die Gesundheitsreform im Ganzen. Daher möchte ich auch nicht der Verlockung er­liegen, zur bevorstehenden Gesundheitsreform das eine oder andere zu sagen, und mich ausschließlich auf die heute vorliegende Materie konzentrieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Novelle behandelt im Wesentlichen drei zentrale Gesichtspunkte. Beim ersten Gesichtspunkt geht es um Europa. Wir set­zen damit eine Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Beruf des Apothekers und die damit naheliegende Überführung in das österreichische Recht um. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es geht um die Neuformulierung der allgemeinen Berufsberechtigung für Apotheker und Apothekerinnen.

Beim dritten Punkt – dazu möchte ich ganz kurz speziell etwas sagen – geht es um einen verfahrensrechtlichen Teil, also um eine formelle Änderung, im Wesentlichen im Berufungsrecht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl es schon bisher bei den Apothekern gemäß den Diplomen, die richtlinienkonform waren, letztlich zu einer inländischen Anerken­nung gekommen ist, war es trotzdem notwendig, zusätzliche Regeln für die Anerken­nung von Ausbildungsnachweisen von Apothekerinnen und Apothekern in das inner­staatliche Recht einzuführen. Und als weiteren Schritt – erlauben Sie mir in diesem Zu­sammenhang vielleicht diese Diktion zu verwenden – nach Europa möchten wir dieser Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen zur Erlangung des staatlichen ApothekerInnendiploms auch heute gerne unsere Zustimmung erteilen.

Da ich eingangs gesagt habe, dass ich gerne etwas zu diesem formellen Teil, zur ver­fahrensrechtlichen Änderung anmerken möchte, dann möchte ich das ganz bewusst im Bundesrat machen, weil, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn in einem formellen Teil einer neuen gesetzlichen Regelung – salopp formuliert – Bundesaufgaben in die Län­der wandern, dann beobachten wir diese Dinge naturgemäß als Länderkammer mit großer Sorgfalt.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Verlagerung der Berufungszuständigkeit vom Bund zu den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern. Und ich sage gleich dazu: Da es sich bei dieser zusätzlichen Belastung der Länder in Zukunft um eine kleine handelt – und man kann aus heutiger Sicht sagen, die Belastung hält sich in einem überschaubaren Rahmen –, möchten wir auch in der Länderkammer diesem Punkt unsere Zustimmung erteilen.

Ich möchte das deshalb hervorheben, weil natürlich vor dem Hintergrund vielleicht noch kommender großer Verwaltungs- und Staatsreformen spätestens im Bundesrat diese Veränderungen vom Bund zu den Ländern immer unter einer besonderen Lupe stehen und wir auch in Zukunft damit rechnen müssen, dass wir gerade diese Dinge hier in der Länderkammer sehr sorgsam beobachten werden.

Wir möchten daher, summa summarum, dieser Novellierung auch heute gerne die Zu­stimmung erteilen und diese gesetzliche Vorlage unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)

13.59

 


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