BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 44

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­ni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

10.54.454. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Jus­tizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Ge­sundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden (555 d.B. und 584 d.B. sowie 7963/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Ich bitte um den Bericht.

 


10.55.04

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Präsidium! Ich komme zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Justizbe­treuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen, wie Sie wissen, in schriftlicher Form vor. Daher komme ich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage vom 17. Juni 2008 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


10.56.14

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Frau Bundesministerin, Sie kennen unsere Bedenken, und ich sage es Ihnen auch ganz ehrlich: Selbst wenn die grüne Fraktion im Nationalrat dazu ein Ja gegeben hätte, hätten Sie es von uns hier im Bundesrat nicht bekommen.

Es geht darum – vielleicht machen wir zuerst einmal einen Befund –: Auch wir sehen natürlich die Situation, was die explodierenden Kosten für die medizinische Versorgung von Häftlingen betrifft, insbesondere von jenen, die sich im sogenannten Maßnahmen­vollzug befinden. Aber die Antwort kann ja nicht gleichlautend sein wie bei ähnlichen


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