BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

für heute begrüße ich diese beiden Gesetzesnovellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen so­wie des Bundesrates Ing. Kampl.)

16.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


16.32.25

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inhaltlich ist jetzt schon einiges angeführt worden, das heißt, ich kann mich bei diesem Teil kurz fassen – was ich natürlich immer mache – und gleich unsere Kritikpunkte ausführen. Obwohl wir im Prinzip beide Gesetze begrüßen, ihnen auch zu­stimmen werden und eine ganze Reihe von positiven, begrüßenswerten Änderungen darin finden, haben wir zu dem einen oder anderen Punkt doch noch Verbesserungs­vorschläge, auf die ich jetzt im Detail eingehen möchte.

Ich fange mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz an. Es ist ja jetzt so, dass eine 40-Prozent-Quote beim Frauenförderungsgebot verankert ist. Das heißt, wenn Frauen im Bundesdienst unterrepräsentiert sind, dann müssen sie, bis eine Quote von 40 Pro­zent erreicht worden ist, bei der Einstellung bei gleicher Qualifikation bevorzugt behan­delt werden. Wir sind der Meinung, diese Quote sollte auf 50 Prozent angehoben wer­den. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen noch sehr lange dauern wird, bis man überhaupt auf 40 Prozent kommt, aber Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, und ich denke, das sollte sich auch in diesen Quoten widerspiegeln. Wir sind deshalb für 50 Prozent.

Es gibt viele Personen, die der Meinung sind, dass Quoten etwas Schlechtes sind. Der Begriff „Quotenfrau“ wird eher abwertend verwendet. Das ist eine Art „Kampfbegriff“, der von Feminismusgegnern auch gerne angewendet wird. Meine Erfahrung in diesem Bereich ist ganz einfach: Wenn es Quoten gibt, ist es plötzlich erstaunlicherweise über­haupt kein Problem, dass man Frauen findet, die qualifiziert sind. Bei den Grünen ha­ben wir sehr oft die Situation, wenn es um Listenerstellungen, wenn es um Mandats­vergaben geht: Wenn es keine Quoten gibt, dann ist das unwahrscheinlich schwer, und es wird in jedem Einzelfall leider nicht möglich gewesen sein, eine qualifizierte Frau zu finden. – Aus diesem Grund bin ich aus guter Erfahrung eine starke Befürworterin von Quoten.

Wir sind auch dafür, dass das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in seinem Geltungs­bereich ausgedehnt wird. Wir finden, es sollte auch auf die ausgegliederten Bereiche, besonders auf den universitären Bereich anwendbar sein.

Nun möchte ich mich mit dem Gleichbehandlungsgesetz befassen. Ein Punkt, der mir dabei gar nicht gefällt, ist, dass die Bereiche Werbung, Medien und der Bildungsbe­reich ausgenommen sind von der Geltung dieses Gleichbehandlungsgesetzes. Es stimmt schon, dass in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen war, dass man hier Regelun­gen trifft, aber nichts hindert Österreich daran, eine Vorreiterrolle einzunehmen und in der Ausgestaltung darüber hinauszugehen, was die EU vorschreibt. Es handelt sich um eine Richtlinie, also um einen Mindeststandard, den man erfüllen muss – und man kann sehr wohl auch mehr erfüllen.

Dass es diese Ausnahmen gibt, eben Werbung, Medien und Bildungsbereich, hat eine ganz interessante Folge: Es wird zukünftig verstärkt diese Hierarchie zwischen Diskri­minierungen geben, die es auch jetzt schon gibt. Es gibt nämlich interessanterweise für verschiedene Diskriminierungsgründe verschiedenen Schutz. Das muss man sich ein­mal auf der Zunge zergehen lassen: Es wird in Zukunft so sein, dass es bei Diskrimi­nierung aufgrund von rassistischen Motiven auch außerhalb der Arbeitswelt einen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite