BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 130

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Schutz geben wird, und es wird diesen Schutz auch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben; wenn auch mit Ausnahmen, die es für den anderen Bereich nicht geben wird – bei den Diskriminierungsgründen Alter, Religion, sexuelle Orientierung und Weltanschauung allerdings wird es auch zukünftig keinen Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt geben.

Es ist doch eigentlich ein bisschen bizarr, wenn man darüber nachdenkt, dass wir ein Gesetz haben, das alle Menschen vor Diskriminierung schützen soll – und dieses Ge­setz definiert dann verschiedene Diskriminierungsgründe, die zu verschiedenem Schutz vor Diskriminierung führen! Das ist ein bisschen widersinnig. Es gibt keine Dis­kriminierung, die mehr oder weniger schlimm ist. Diskriminierung bedeutet immer, Menschen aufgrund irgendeines mehr oder weniger willkürlich ausgesuchten Merkmals Chancen vorzuenthalten. Die HOSI, die Homosexuelle Initiative Wien, verweist da, wie ich finde, recht treffend auf die UNO-Menschenrechtskonvention, nämlich auf Artikel 26 des UN-Menschenrechtspaktes, der da lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Ge­setz.“

Deshalb kann ich es nicht verstehen, dass man hier wirklich diese unterschiedlichen Kategorien weiterführt. Es gibt sie schon, aber dass sie jetzt noch weitergeführt wer­den, kann ich nicht verstehen. Im Übrigen hat auch der UNO-Menschenrechtsaus­schuss diese Regelung kritisiert und empfiehlt Österreich eine Angleichung des Diskri­minierungsschutzes auf dem höchsten Niveau, das momentan für alle Gründe vorge­sehen ist, die es gibt.

Ein sehr wichtiger Punkt: Das Gesetz, das wir jetzt haben, ist relativ unübersichtlich. Es ist relativ kompliziert zu lesen – ein Problem, das wir leider mit sehr vielen Gesetzen haben –, und es ist nicht unbedingt einfach und logisch strukturiert. Das wird durch die jetzige Änderung nicht besser, sondern es wird sogar noch ein bisschen schlimmer. Es wird ein neuer Teil eingefügt, der andere Teile fast wörtlich wiederholt. Das ist alles sehr verwirrend. – Wir reden hier aber über ein Gesetz, das für die Menschen anwend­bar sein soll. Wie kann ich wissen, dass ich eigentlich einen Diskriminierungsschutz hätte, wenn ich das Gesetz, das mir das garantiert, leider nicht lesen, nicht verstehen kann? Ich bin generell der Meinung, dass die Gesetze in Österreich, vor allem jene, die wirklich für alle anwendbar sein sollten, auch so formuliert werden, dass der jeweils Be­troffene sie lesen kann und nicht erst jemanden braucht, der/die ihm übersetzt, was eigentlich seine guten Rechte wären.

Es gibt einen Vorschlag der Gleichbehandlungsanwaltschaft über die Strukturierung dieses Gesetzes, der sehr einfach, logisch, nachvollziehbar und klar wäre. Ich finde, dass man diesen Vorschlag schon aufnehmen und bei nächsten Änderungen einfach grundlegend die Struktur dieses Gesetzes überdenken und es etwas logischer gestal­ten sollte.

Was nach wie vor fehlt, ist eine klare Beweislastumkehr. Der Großteil der Stellungnah­men, die zum Gesetz eingegangen sind, besagt, dass diese Regelung, die wir jetzt ha­ben, nicht europarechtskonform ist.

Vorhin als positiver Punkt angeführt wurde, dass die Verjährungsfrist bei sexueller Be­lästigung jetzt auf ein Jahr angehoben wird. Das ist besser als bisher, allerdings muss ich dazu sagen, dass man bei allgemeinen schadenersatzrechtlichen Fristen von drei Jahren redet. Das heißt, bei sexueller Belästigung hat man nur ein Jahr Zeit, das zu melden. Ich weiß nicht, ob sich das alle vorstellen können, aber das sind schon Situa­tionen, die für die Betroffenen – es sind zum Großteil Frauen – auch sehr einschüch­ternd sind und die nicht unbedingt dazu führen, zumindest bei den meisten Frauen wahrscheinlich nicht dazu führen, dass sie sich sofort erkundigen, was ihre Rechte


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