Schutz geben wird, und es wird diesen Schutz auch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geben; wenn auch mit Ausnahmen, die es für den anderen Bereich nicht geben wird – bei den Diskriminierungsgründen Alter, Religion, sexuelle Orientierung und Weltanschauung allerdings wird es auch zukünftig keinen Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt geben.
Es ist doch eigentlich ein bisschen bizarr, wenn man darüber nachdenkt, dass wir ein Gesetz haben, das alle Menschen vor Diskriminierung schützen soll – und dieses Gesetz definiert dann verschiedene Diskriminierungsgründe, die zu verschiedenem Schutz vor Diskriminierung führen! Das ist ein bisschen widersinnig. Es gibt keine Diskriminierung, die mehr oder weniger schlimm ist. Diskriminierung bedeutet immer, Menschen aufgrund irgendeines mehr oder weniger willkürlich ausgesuchten Merkmals Chancen vorzuenthalten. Die HOSI, die Homosexuelle Initiative Wien, verweist da, wie ich finde, recht treffend auf die UNO-Menschenrechtskonvention, nämlich auf Artikel 26 des UN-Menschenrechtspaktes, der da lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.“
Deshalb kann ich es nicht verstehen, dass man hier wirklich diese unterschiedlichen Kategorien weiterführt. Es gibt sie schon, aber dass sie jetzt noch weitergeführt werden, kann ich nicht verstehen. Im Übrigen hat auch der UNO-Menschenrechtsausschuss diese Regelung kritisiert und empfiehlt Österreich eine Angleichung des Diskriminierungsschutzes auf dem höchsten Niveau, das momentan für alle Gründe vorgesehen ist, die es gibt.
Ein sehr wichtiger Punkt: Das Gesetz, das wir jetzt haben, ist relativ unübersichtlich. Es ist relativ kompliziert zu lesen – ein Problem, das wir leider mit sehr vielen Gesetzen haben –, und es ist nicht unbedingt einfach und logisch strukturiert. Das wird durch die jetzige Änderung nicht besser, sondern es wird sogar noch ein bisschen schlimmer. Es wird ein neuer Teil eingefügt, der andere Teile fast wörtlich wiederholt. Das ist alles sehr verwirrend. – Wir reden hier aber über ein Gesetz, das für die Menschen anwendbar sein soll. Wie kann ich wissen, dass ich eigentlich einen Diskriminierungsschutz hätte, wenn ich das Gesetz, das mir das garantiert, leider nicht lesen, nicht verstehen kann? Ich bin generell der Meinung, dass die Gesetze in Österreich, vor allem jene, die wirklich für alle anwendbar sein sollten, auch so formuliert werden, dass der jeweils Betroffene sie lesen kann und nicht erst jemanden braucht, der/die ihm übersetzt, was eigentlich seine guten Rechte wären.
Es gibt einen Vorschlag der Gleichbehandlungsanwaltschaft über die Strukturierung dieses Gesetzes, der sehr einfach, logisch, nachvollziehbar und klar wäre. Ich finde, dass man diesen Vorschlag schon aufnehmen und bei nächsten Änderungen einfach grundlegend die Struktur dieses Gesetzes überdenken und es etwas logischer gestalten sollte.
Was nach wie vor fehlt, ist eine klare Beweislastumkehr. Der Großteil der Stellungnahmen, die zum Gesetz eingegangen sind, besagt, dass diese Regelung, die wir jetzt haben, nicht europarechtskonform ist.
Vorhin als positiver Punkt angeführt wurde, dass die Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung jetzt auf ein Jahr angehoben wird. Das ist besser als bisher, allerdings muss ich dazu sagen, dass man bei allgemeinen schadenersatzrechtlichen Fristen von drei Jahren redet. Das heißt, bei sexueller Belästigung hat man nur ein Jahr Zeit, das zu melden. Ich weiß nicht, ob sich das alle vorstellen können, aber das sind schon Situationen, die für die Betroffenen – es sind zum Großteil Frauen – auch sehr einschüchternd sind und die nicht unbedingt dazu führen, zumindest bei den meisten Frauen wahrscheinlich nicht dazu führen, dass sie sich sofort erkundigen, was ihre Rechte
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