Geschäftsordnungsausschuss,
Gesundheitsausschuss,
Ausschuss für innere Angelegenheiten,
Justizausschuss,
Landesverteidigungsausschuss,
Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft,
Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz,
Ausschuss für Sportangelegenheiten,
Umweltausschuss,
Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur,
Unvereinbarkeitsausschuss,
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus,
Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie,
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit,
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
mit jeweils 10 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 5 auf die ÖVP entfallen,
sowie den
EU-Ausschuss
mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 7 auf die ÖVP entfallen,
neu zu wählen beziehungsweise die beiden folgenden Ausschüsse neu zu wählen beziehungsweise aufzulösen, wobei ebenfalls jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und 5 auf die ÖVP entfallen:
den Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen (statt Ausschuss für BürgerInnenrechte) und den
Gleichbehandlungsausschuss (statt Ausschuss für Frauenangelegenheiten).
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu-stimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsord-nung neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.
Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates iSd § 9 F-VG 1948
Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
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