BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 12

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich eröffne die 759. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 758. Sitzung vom 22. Juli ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet ist das Mitglied des Bundesrates Dr. Erich Gumplmaier.

09.02.40Antrittsansprache des Präsidenten

 


9.02.50

Präsident Jürgen Weiss: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundes­minister! Das Land Vorarlberg führt in diesem Halbjahr zum 17. Mal den Vorsitz im Bundesrat, und ich selbst nehme diese Aufgabe zum vierten Mal wahr. Eine solche Kontinuität ist unter den von Vorarlberg bisher gestellten Vorsitzenden aber eher die Regel und nicht etwa eine Ausnahme. (Heiterkeit.)

Gemeinsam mit Frau Vizepräsidentin Neuwirth und Herrn Vizepräsidenten Himmer werde ich mich bemühen, den Pflichten des Amtes in bestmöglicher Weise gerecht zu werden.

Zur Verbesserung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Bundesrates gibt es eigentlich nichts, was nicht schon gesagt worden wäre, aber wenig, das in der politischen Realität umsetzbar war oder wäre. Ich will es aus fol­gendem Grund nicht wiederholen: Sie alle kennen jene Geduldspiele, bei denen man verflochtene Schnüre oder Ringe entwirren sollte. Es gelingt in der Regel erst, wenn man eingefahrene Geleise des Zugangs verlässt und einen neuen, von den bisherigen Versuchen unbelasteten Zugang wählt.

Einen solchen Perspektivenwechsel sehe ich auch für den Bundesrat teilweise als zweckmäßig an. Das ist zunächst eine Besinnung darauf, dass uns neben absoluten und suspensiven Vetos auch Möglichkeiten der Vertretung der Länderinteressen zur Verfügung stehen, die weniger kontrovers und nicht so stark von Interessen der Par­lamentsklubs gesteuert sind.

Dazu zähle ich vor allem die Möglichkeit, im Begutachtungsverfahren Stellungnahmen der Länder zu Gesetzentwürfen Nachdruck zu verleihen. Ohne auf das von uns schon mehrfach urgierte Stellungnahmerecht gegenüber dem Nationalrat warten zu müssen, könnten wir das verstärkt zum Gegenstand von Entschließungen an die Bundes­regierung machen. In einzelnen Fällen, zuletzt beim Wahlrecht im letzten Jahr, haben wir das bereits getan, und der Effekt war durchaus ermutigend.

Auf diese und in vielfältiger anderer Weise – das kennen Sie alle selbst auch – könnte der Bundesrat für die Länder allein schon dadurch einen Mehrwert schaffen, dass er seine bestehenden Rechte mit mehr Leben erfüllt.

Ermutigend sind auch die Möglichkeiten, die das auch ohne Vertragsänderung faktisch bereits wirksam gewordene Subsidiaritätsprüfungsverfahren der Europäischen Union dem Bundesrat bietet. Hier sind wir nicht auf eingefahrene Geleise angewiesen und stehen auch nicht in unmittelbarer innenpolitischer Konkurrenz zum Nationalrat.

Die Landtage können sich zudem in diesem Verfahren gegenüber der EU nur im Wege des Bundesrates wirksam artikulieren. Ich habe mich gemeinsam mit den bisherigen Präsidenten, mit dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses, den Fraktionsvorsitzenden und der Bundesratsdirektion schon bisher sehr darum bemüht, das Zusammenwirken mit den Landtagen maßgeblich zu verbessern. Dass das auch von der Frau National-


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