BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 64

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etwas zusammengebracht. Und ich bitte jetzt schon alle, dass wir uns auch in den nächsten Wochen so manches, was wir hier im Parlament gemeinsam beschlossen haben, nicht zunichte machen lassen.

Denn gerade – und ich sage es hier auch mit großer Überzeugung – hier in dieser, wie ich es ja seit neuestem nenne, Bildungskammer, wo wir seit einigen Jahren immer wieder daran waren, uns mit diesen Themen zu beschäftigen, haben wir einiges gemeinsam, über alle Fraktionen hinweg geschafft. Warum ich das hier auch an den Anfang stelle, ist, weil sich das in den europaweiten Vergleichen aller Länder zeigt, dass dort etwas im Bereich von Schule, Bildung und Unterricht weitergeht, wo man wirklich nationale Konsense anstrebt, wo man gemeinsam, über die Fraktionen hinaus wirklich versucht, gemeinsam etwas weiterzubringen. Und ich denke, da ist etwas gelungen, beim ersten Paket und heute hier beim weiteren ebenfalls.

Kurz zu diesen Punkten, die wir heute hier gemeinsam – was heißt hier beschließen?, sagen wir besser – sanktionieren, weil wir ja nur das Recht haben, etwas wieder zurückzuschicken. Aber letztlich sind wir ein wesentlicher Punkt vor dem Bundes­präsidenten, dass wir sagen, ja, das ist etwas, mit dem wollen wir uns auf die Reise machen.

Denken wir an die Klassenschülerzahl: Ja, ich glaube, es ist halt wie überall bei einem Gesetz, beziehungsweise bei Gesetzesformulierungen. Auf der einen Seite gibt es eine sehr klare Regelung was die AHS-Unterstufe betrifft, auf der anderen Seite aber auch eine Regelung, wo ich jetzt ehrlich sagen muss, dass ich ihr sehr viel abgewinnen kann; eine, wo es Richtwerte gibt, wenn man an die Hauptschule denkt und wenn man ans Polytechnikum denkt. Nicht nur deshalb, weil das auch Landessache ist, sondern auch, weil dahinter ein paar Überlegungen stecken wie, wenn es heute in einer Hauptschule Musik als Schwerpunkt gibt, dann hat es schon einen Sinn, vielleicht auch diese 25er-Regelung ein Stück weit zu überschreiten, weil man sonst schon bei 27 oder 26 Schülerinnen und Schüler zurückweisen müsste, weil man vielleicht eben nicht eine zweite Musikklasse aufmachen kann. Oder – das wurde auch heute schon ein Stück weit angesprochen –, ich glaube, gerade dort, wo es darum geht, auch kleinere Einheiten ein Stück zusammenzulegen.

Es steht im Rahmen dieses Gesetzes gerade auch bei den Erläuterungen sehr gut ausgeführt, was jetzt im Prinzip alles möglich ist, was teilweise schon jetzt an Sonderschulen und Polys möglich war, nämlich sogenannte angeschlossene Klassen. Das heißt, wir haben hier ja immer wieder die Diskussion mit den kleinen Schulen im ländlichen Umfeld und ich glaube, das sind zumindest ein paar Stückwerke, über die wir in Zukunft weiter nachdenken müssen, die ja mit zwei Schlagworten in den Erläute­rungen stehen, das eine heißt angeschlossene Klasse und das andere heißt Expositur­klasse. Das heißt, wo es sehr wohl möglich ist, auch eine Klasse wo zu führen, nicht als quasi eigene Schule, aber angeschlossen an eine andere Schule. Damit gibt es den Vorteil, dass wir vor Ort diese Klasse sehr wohl erhalten können, weil es noch in diesem Richtwert genügend Schülerinnen und Schüler gibt und auch in dem Sinne, wie auch heute schon kurz andiskutiert worden ist, vielleicht dort einen bestimmten Schwer­punkt hineinbringen können. Das heißt, gerade was Verwaltung, Administration, was die Direktion betrifft, erspart man sich etwas und trotzdem kann man regional vor Ort hier etwas Gutes erhalten.

Ich denke auch, dass der Passus mit den Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen ganz wichtig ist. Ich freue mich sehr, dass hier wirklich trotz einer Nicht-Vollrechtsfähigkeit diesen Pädagogischen Hochschulen große Autonomie gelassen wird, dass das Rektorat Bestimmungen, auch Sonderbestimmungen, treffen kann, was die Größen und die Richtwerte für solche Klassen betrifft. Weil gerade dort, wo man etwas probieren soll, dort, wo man sich auch auf Experimentierfelder einlassen sollte,


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