BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 72

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Das ist auch ein wesentlicher Garant dafür, dass Unterricht für alle Beteiligten, also für Lehrer und Schüler, effektiver und nachhaltiger gestaltet werden kann.

Unter Unterrichtsministerin Gehrer hat es in dieser Frage, wie wir wissen, einen Stillstand gegeben. Sie lehnte eine Senkung der Klassenschülerhöchstzahl einfach ab, mit der Begründung, dass der Bund hiefür keine Finanzmittel zur Verfügung hat und dass das auch ausnahmslos Angelegenheit der Länder ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Herr Kollege, mittlerweile ist das, wie wir wissen, ja schon Geschichte.

Im Bildungsbereich ist – und das möchte ich ebenfalls feststellen – in den letzten eineinhalb Jahren dank Frau Bundesministerin Schmied viel geschehen. Man könnte durch die Umsetzung vieler Inhalte zweifelsohne von einem Reformschub sprechen, den es in den letzten neun Jahren davor eben nicht gegeben hat.

Nach einigen Bremsversuchen unseres Koalitionspartners liegt nun – mit etwas Ver­spätung, aber doch – zu drei bildungspolitischen Kernanliegen, wie ich meine, ein entsprechendes Ergebnis vor. Das Wichtigste: die Senkung der Klassenschüler­höchst­zahl im Pflichtschulbereich, auch was die Unterstufe der AHS betrifft, auf den Richtwert 25. In der AHS-Unterstufe kann der Wert um 20 Prozent überschritten werden, um Abweisungen zu vermeiden. Hier sehe ich aber eine teilweise Ungleichbehandlung auch gegenüber den Schulerhaltern. Bei Pflichtschulen sind das hauptsächlich die Gemeinden.

Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl ist meiner Meinung nach zweifelsohne ein wesentlicher Schritt in Richtung eines modernen, qualitätsorientierten Unterrichts­geschehens. Der Bund stellt den Ländern auch zusätzliche Planstellen trotz Schüler­rückgangs zur Verfügung, bis zum Schuljahr 2010/11 in Summe voraussichtlich 4 500 im Pflichtschulbereich. In Burgenland werden zum Beispiel durch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 in der zweiten und sechsten Schulstufe im kom­menden Schuljahr zusätzliche 42 Klassen geschaffen, was ich sehr positiv finde.

Sprachförderkurse, auch ein wichtiges Thema, dienen ebenfalls der Sicherung des Unterrichtsertrages. Dabei geht es um die Fortsetzung der befristeten Sprachförder­kurse für Schüler mit mangelnden Kenntnissen in der Unterrichtssprache, aber nicht nur um Migrantenkinder, sondern auch um Kinder deutscher Muttersprache, die eben eine zusätzliche sprachliche Förderung benötigen. Die Sprachförderkurse sind auch eine wesentliche Maßnahme zur sozialen Integration für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache und werden auch auf die Hauptschule und polytechnischen Schule ausgeweitet.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es bereits eine sprachliche Frühförderung gibt. Vor dem Jahr 2006 standen für die sprachliche Frühförderung im Kindergarten und in der Vorschulklasse 500 000 € zur Verfügung. Dank unserer Frau Bundesminister sind es gegenwärtig 5 Millionen € pro Jahr.

Die finanziellen Mittel für diese sprachliche Frühförderung im Pflichtschulbereich be­laufen sich gegenwärtig in Summe auf zirka 30 Millionen €, die der Bund zur Verfügung stellt.

Weiters ist die Einführung eines Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bil­dung“ in der achten Schulstufe vorgesehen. Dies hängt vor allem auch mit der Herab­setzung des Wahlalters auf 16 Jahre zusammen. Ziel ist, dass die Jugendlichen rechtzeitig für ihre demokratische Mitbestimmung fit gemacht und in ihrer demo­kratiepolitischen Kompetenz gestärkt werden. In der polytechnischen Schule ist „Polit­ische Bildung“ bereits als separater Pflichtgegenstand vorgesehen.

Ich würde auch einen eigenen Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ in der achten Schulstufe sehr begrüßen, auch aus dem Grund, weil ich 2006 hier im Bundesrat einen


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