BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 88

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Doch ich möchte auf zwei Dinge hinweisen; das hat vielleicht auch etwas mit Gesetzesformulierung zu tun. Ich habe mich sehr wohl bei uns im Klub und auch darüber hinaus erkundigt, wie denn das ist und ob es da wohl auch Gespräche gegeben hat. Mir als großem Verfechter für private Einrichtungen – wie auch private Pädagogische Hochschulen – ist natürlich schon aufgefallen, dass hier weder im Gesetzestext noch in den Erläuterungen noch sonst irgendwo das Wort „privat“ fällt. Es steht überall ausdrücklich – und da bitte ich, mich ein bisschen aufzuklären! –, überall nur drinnen: „Öffentliche Pädagogische Hochschulen“.

Wir wissen aber sehr wohl, dass von den Gesetzestexten der letzten Jahre, gerade im Zusammenhang mit den Pädagogischen Hochschulen, immer sehr klar von Päda­gogischen Hochschulen gesprochen wurde. Mir ist beim ersten Durchlesen – und das war eigentlich mit ein Grund dafür, dass ich mich jetzt zu Wort gemeldet habe – aufgefallen, dass hier ausdrücklich nur von den öffentlichen Pädagogischen Hoch­schulen gesprochen wird und nicht auch von den privaten.

Noch dazu – und das möchte ich hier auch sagen – spreche ich da nicht nur das Wort für die konfessionellen, die kirchlichen Pädagogischen Hochschulen, die jetzt in Österreich ja eine sehr große Gruppe sind.

Überhaupt müssen wir, was die Schule betrifft – und ich glaube, das ist auch ein Stück Zukunftsmelodie – schauen, dass auch die privaten Schulerhalter möglichst eine Gleichstellung in der Bezahlung mit den öffentlichen und auch mit den konfessionellen erhalten.

Ich sage ganz betont, dass private und konfessionelle Initiativen diesbezüglich auch eine Gleichstellung erfahren müssen! Ich habe gehört, dass das ja von Ihrer Seite geplant war.

Ich glaube, da sollten wir unbedingt weitergehen. Deshalb bin ich da ein bisschen verwundert gewesen, dass hier nur „öffentlich“ steht.

Der zweite Punkt, der sich ganz typisch dann in den Erläuterungen dieses Gesetzes widerspiegelt, macht uns auch für die Zukunft bereit, nachzudenken. Es geht um folgende Problematik: Wir sehen jetzt mittlerweile, dass alles auf Hochschul-, Universitäts- und Fachhochschulebene ist. Sogar die Sozialarbeit ist in einer Fach­hochschule angesiedelt.

Es gibt nur mehr zwei Bereiche – und das merkt man bei der Formulierung des Gesetzes, da musste man dann einen gesonderten Punkt hineinnehmen –, und zwar die Kindergartenpädagogik und die Sozialpädagogik, wo das nicht zutrifft. Ich glaube, das wäre Zukunftsmelodie: dass wir endlich hergehen und diesbezüglich ein bisschen EU-konform werden, indem wir diese beiden Richtungen – sowohl die Sozialpädagogik als auch die Kindergartenpädagogik – in den tertiären Bereich bringen.

Das heißt, es wäre die Möglichkeit, in den Pädagogischen Hochschulen – in den öffentlichen und in den privaten – das zu schaffen, noch dazu, wo es ja schon dementsprechend in dem einen Bereich starke Kollegs gibt. Ich glaube, da ist es nicht mehr zeitgemäß – noch dazu bei all den Punkten, die wir jetzt gerade in dieser Periode auch in Paketen Gesetz werden ließen –, dass wir da, was die Ausbildung betrifft, nachhinken.

Ich hörte von einigen Rektoren und Rektorinnen, dass all diejenigen, die Kindergarten­pädagogikabschlüsse haben, oder diejenigen, die Sozialpädagogikabschlüsse haben, ein bisschen Probleme haben, in die Lehrgänge der Pädagogischen Hochschulen hineinzukommen. Damit schießen wir uns, wie ich meine, selbst ins Knie, wenn wir das nicht Richtung Hochschule und Universität aufwerten.

 


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