BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 129

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Sodl. Ich erteile ihm dieses.

 


16.37.32

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Form eines gemein­samen Antrages seitens der SPÖ und der ÖVP wird auf ein Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes vom März 2007 reagiert, wodurch die pensionsrechtlichen Bestim­mungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten novelliert und somit auch repariert werden. Die Überarbeitung wurde somit formal notwendig und zeitlich dringend. Mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde die Novellierung abgestimmt, und es wurde deren Wunsch entsprochen.

Ich persönlich habe mich mit der Bundeskammer der Architekten und Ingenieur­konsulenten und deren Verantwortlichen nochmals in Verbindung gesetzt, die mir dies auch bestätigt haben.

Ich möchte auch auf einen Änderungsbedarf bei der Vergabekultur öffentlicher Einrich­tungen hinweisen. Das betrifft formal das Bundesvergabegesetz, personell aber die Mitglieder der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die beiden Prinzipien der Vergabe, das Billigstbieterprinzip und das Bestbieterprinzip, stehen einander in der derzeitigen Praxis nicht gleichberechtigt gegenüber. Sehr oft wird nur aufgrund des Preises entschieden, was aber sehr oft auch gravierende Nachteile mit sich bringt.

Einen Punkt möchte ich dazu definitiv ansprechen, zum Beispiel die Vergabe bei Verkehrsprojekten, wo unter Umständen die Verkehrssicherheit darunter leiden könnte. Der Preisdruck darf nicht dazu führen, dass eine gute Lösung und nicht die beste Lösung gesucht wird und dadurch Innovationsüberlegungen unterbleiben. Im Endeffekt müssen dann teure Nachträge für zuvor nicht durchdachte Lösungen herhalten. Eine längere und sorgfältige Planungsphase kann bei Bauausführungen viel Geld sparen. Beispiele dafür kennen wir sicherlich genug.

Weiters gibt es eine langjährige Forderung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten nach Verankerung des Vorrangs der getrennten Vergabe von Planungs- und Ausführungsleistungen im Bundesvergabegesetz.

Ich darf als Negativbeispiel das Fußballstadion Klagenfurt nennen. Durch die klare Trennung der Vergabe von Planung und Ausführung wäre es in Kärnten nicht zu diesem Desaster gekommen. Seitens der Bundeskammer wurden massive Bedenken bezüglich des Vergabeverfahrens für das Stadion Klagenfurt vorgebracht. Dennoch wurde nicht von der gemeinsamen Ausschreibung von Planungs- und Ausführungs­leistungen abgegangen und somit das erste Mal in Österreich ein Totalunternehmer­verfahren durchgeführt.

Es wurde dadurch mit einer jahrzehntealten Tradition im österreichischen Bau- und Bauplanungswesen gebrochen. Hätte man einen Architektenwettbewerb durchgeführt, dann den dort gekürten Gewinner mit der Planung beauftragt und den Auftrag erst danach an den Bauunternehmer vergeben, wäre es nicht zu den bekannten unbe­friedigenden Situationen gekommen.

 


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