BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 130

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Abschließend darf und möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Berufsgruppe auch international einen sehr guten Ruf genießt. Das ist mitunter auch ein Grund dafür, dass das österreichische Bau- und Baunebengewerbe sehr oft weltweit tätig ist. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.42.3617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (591 d.B. und 619 d.B. sowie 7992/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird (588 d.B. und 620 d.B. sowie 7993/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen beiden Punkten ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich bitte um die Berichte.

 


16.42.58

Berichterstatter Ing. Reinhold Einwallner: Geschätzte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragsformel:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhe­ge­setz geändert werden.

Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zum Antrag:

 


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