BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 131

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


16.44.08

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich meine Rede mit der Feststellung beginne, dass niemand von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Krankenhaus von einem übermüdeten oder gar ausgepowerten Arzt oder von einer übermüdeten oder ausgepowerten Krankenschwester behandelt werden möchte, dann ist es naheliegend, dass sich mein Redebeitrag zu diesen beiden unter einem behandelten Tagesordnungspunkten auf die Novellierung des Krankenanstalten-Ar­beitszeitgesetzes bezieht.

Ich schätze diese heute zu beschließende Novelle generell so ein, dass wir einen deutlichen Schritt in die Richtung eines Wertewandels hinsichtlich der Bewertung – auch der politischen Bewertung – der Arbeitszeit in den Krankenanstalten setzen.

Ich würde meine Redezeit bei Weitem überstrapazieren, unterzöge ich die gesamte Entwicklung der Arbeitszeit in den Krankenanstalten einer näheren Betrachtung. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch keinesfalls unter den Tisch kehren, dass wir ein­zelne Situationen vorgefunden haben, in denen es durchaus selbstverständlich war, dass eine überdurchschnittlich hohe Zahl von aufeinanderfolgenden Nachtdiensten geleistet wird, was letztlich zu diesem Gesamtzustand geführt hat.

Ich möchte auch nicht unter den Teppich kehren, dass sich einige Ärztinnen und Ärzte oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger bei der Beschränkung derartiger Nacht­dienste aufgrund ihres Berufes und ihrer Einstellung zu diesem Beruf gelegentlich durchaus auch gegängelt gefühlt haben.

Ich möchte aber an dieser Stelle trotzdem deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir mit der heutigen Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes einen guten und deutlichen Schritt in die Richtung setzen, dass diese Praxis hoffentlich bald der Ver­gangenheit angehören wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krankenanstalten, Gesundheitssystem, Gesundheits­politik: Wie gerne würde ich an dieser Stelle die Formulierung verwenden, dass wir mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dieses schon viel strapazierte, gute Gesund­heitssystem zur Gänze sanieren. Das wäre jedoch eine deutliche Fehleinschätzung.

Ich möchte aber doch hervorheben, dass wir mit der Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Rechtslücken schließen, was uns ein großes Anliegen ist. Es geht um Fragen wie: Kann die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? Soll die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? Wie soll die Arbeitszeit in den Krankenanstalten kontrolliert werden? – Es wird ja letztlich Arbeitszeitauf­zeichnun­gen geben.

Mich als Sozialdemokraten bringt der Gedanke an die Arbeitszeit bei dieser Gelegen­heit auf folgenden Punkt, den ich auch nicht unter den Tisch kehren möchte: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen immer wieder fest, dass es bei den Dienst­verhältnissen in der Arbeitswelt vermehrt zu Situationen kommt, in denen die Arbeit­nehmer sagen: Ich muss früher kommen, ich muss länger bleiben, und ich muss zur Kenntnis nehmen, dass meine Überstunden nicht zur Gänze bezahlt werden.

 


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