BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 152

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rungen mit sich. Die Menschen finden sich dann häufig im Dschungel des Verbraucher­rechts nicht zurecht und zahlen oftmals auch drauf.

Durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wurden ja alle lebens­mittelrechtlichen Vorschriften für alle Lebensmittelbetriebe zusammengeführt. Damit soll auch ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Ein Gesetz ist allerdings nur so gut wie seine Vollziehung, und gerade die Skandale in der Ver­gangenheit haben mehr als deutlich gemacht, wie wichtig Kontrollen, Überprüfun­gen und Untersuchungen sind. Ob Gammelfleisch, Salmonellen oder Genreis, wir als Konsumentinnen und Konsumenten sind letztendlich die Betroffenen. Daher haben auch wir das Recht, darauf vertrauen zu können, in den Regalen der Unternehmer unbedenkliche, kontrollierte Ware vorzufinden.

Meine Damen und Herren! Was erwartet sich der Verbraucher von Lebensmitteln? – Er erwartet sich, dass sie frisch, aber dennoch lagerfähig sind, gut aussehen, möglichst naturbelassen, aber dennoch haltbar sind, nahrhaft und vollwertig sind, nicht teuer sind und vor allem sicher sind.

Besonders wichtig ist daher die Lebensmittelkontrolle. Mit den nunmehrigen Rege­lungen des Kontrollsystems und Anpassungen hinsichtlich der neuen Bio-Verordnung ist auch ein wichtiger Schritt im Hinblick auf aktiven Konsumentenschutz gesetzt. Nur mit umfassenden Kontrollen ist die Sicherheit für die Konsumentinnen und Kon­sumenten, die aber natürlich auch für die Betriebe wichtig ist, zu gewährleisten. Kon­sumentenschutz ist daher ein unbedingtes Muss und kann nur in der aktiven Zusammenarbeit von Unternehmen, Konsumenten und Behörden funktionieren, nach dem Motto: Miteinander statt gegeneinander.

In diesem Sinne darf ich allen, die in diesem Bereich tätig sind, aufrichtig danken. Wir werden dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich gerne unsere Zustimmung er­teilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

18.04


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

18.05.0022. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die polizeiliche Zusam­menarbeit (456 d.B. und 592 d.B. sowie 8010/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Jany. – Ich bitte um den Bericht.

 


18.05.14

Berichterstatter Reinhard Jany: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegen-


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