BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 162

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Immerhin ist die Verdachtslage nahe gewesen, dass unter Umständen – nachdem uns bekannt geworden ist, dass der Landeshauptmann Asylwerber nach Traiskirchen heraufschicken will – diese Herrschaften nicht freiwillig ins Auto gestiegen sind und dass sie außerdem gar nicht gewusst haben, wo man sie hinbringt. Das heißt, hier waren einige Straftatbestände im Raum; nämlich Nötigung war im Raum, Freiheits­entziehung war im Raum, im Hinblick auf grobe Täuschung bezüglich dessen, was sie unterschrieben haben – ohne Dolmetscher ein deutsches Dokument zu unter­schreiben.

Die Ermittlung hat dann ergeben, dass nicht jedem ganz klar war, worum es da konkret ging. Es gab auch mehrere Fernsehaussagen von Betroffenen, dass man ihnen mit­geteilt hätte, sie würden alles verlieren, nämlich die Grundversorgung, das Taschen­geld, die gesamte Grundlage ihrer materiellen Existenz hier in Österreich. Das hat es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass die Exekutive für solche amtswegig zu verfol­genden Delikte tätig wird – nicht die Ministerin, sondern wenn, dann sind das Offizial­delikte, hier hat die Exekutive amtswegig einzuschreiten. Das hat die Kärntner Polizei gemacht, und sie hat es sozusagen nicht zugelassen, dass diese Leute über Nacht nach Traiskirchen gebracht wurden.

Der zweite Transport ist nicht nach Traiskirchen gegangen, sondern sie sind irgendwo abgeladen worden. Auch das war, sage ich einmal, eine ausgesprochen ungustiöse Vorgangsweise, die ich nur ablehnen kann. Daher habe ich so gehandelt, wie ich gehandelt habe, und das mit vollem Recht, unter voller Deckung der Gesetze und Rechtsgrundlagen, die mir als Ministerin zur Einhaltung der Gesetze zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

Wenn Sie mich jetzt fragen: Na ja, wie geht das weiter? – Es gibt für derartige Konflikt­situationen sehr wohl ein Procedere. Gemäß dem Artikel-15a-Vertrag ist für Konflikt­situationen ein Bund-Länder-Koordinationsrat vorgesehen, der sich mit diesen Fragen befasst. Diesen Bund-Länder-Koordinationsrat habe ich auch als Teil des Vertrages einberufen.

Wir sind derzeit gerade dabei, eine Terminvereinbarung zustande zu bringen, dass alle Bundesländer an den Tisch kommen. Denn das ist nicht eine Angelegenheit von Kärnten und dem Bund allein, sondern das betrifft alle Bundesländer, auch jene, in die man die betroffenen Personen zurücksenden wollte, und jene Bundesländer, in die man sie zurückgesendet hat. Es sind ja auch welche in Wien angekommen. Wie kommt Wien dazu, diese aufzunehmen, obwohl sie noch in der Grundversorgung sind und Kärnten aufgrund der Grundversorgung die Mittel bezieht? – Das heißt, der Bund zahlt in Kärnten dem Landeshauptmann, geschickt hat er sie aber nach Wien. Das ist auch eine unsaubere Vorgangsweise.

Die Personen, die wir im Hinblick auf die Grundversorgung in Kärnten wieder in das Bundesland zurückgebracht haben – hier muss man wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Grundversorgung zu kündigen, und zwar unter ganz gravierenden Voraus­setzungen. Das ist genau geregelt. Mit Bescheid geschieht das, gegen diesen Be­scheid hat man eine Berufungsmöglichkeit. Der Landeshauptmann von Kärnten hat noch keinen einzigen solchen Bescheid für die Personen, die er eigentlich von Kärnten weghaben wollte, ausgestellt. Das heißt, sie befinden sich alle nach wie vor in der Kärntner Grundversorgung; daher mussten wir sie auch wieder nach Kärnten bringen. Sie werden dort im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung untergebracht, die Kosten dafür werden dem Land Kärnten verrechnet.

Die weitere Vorgangsweise ist, im Hinblick auf die Bund-Länder-Gemeinschaft und Bund-Länder-Solidarität die Einhaltung des 15a-Vertrages in diesem Koordinierungsrat zu beraten. Dort ist die weitere Vorgangsweise mit den Ländern zu beraten. Wenn eine


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