BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ten Bericht ins Parlament geschickt. Bedauerlicherweise konnte aber der Vorsitzende des Innenausschusses im Nationalratsplenum den Bericht nicht auf die Tagesordnung nehmen – und der gehört Ihrer Fraktion an. Daher: Schieben Sie das nicht dem Innenressort in die Schuhe! (He-Rufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Kalina, was ist denn?)

Bezüglich meiner Vorgangsweise im Hinblick auf die – und da gebe ich Ihnen sehr recht – auch mir unangenehme Situation, dass der Landeshauptmann von Kärnten Flüchtlinge in einen Bus „hineinverfrachtet“, wie er das selber bei einer Pressekon­ferenz tituliert hat und versucht hat, sie in Österreich herumzuschicken: Es gibt für so ein Herumschicken überhaupt keine Rechtsgrundlage, sondern es ist die derzeitige Situation rechtlich folgendermaßen: Nach den Amtshandlungen in den Erstaufnahme­zentren – wir haben zwei davon, eines in Traiskirchen, eines in Oberösterreich in meinem Heimatbezirk Vöcklabruck – wird festgestellt, ob ein Asylwerber in Österreich sein Verfahren abwickelt oder eben aufgrund des Dublin-Übereinkommens in einem anderen Land um Asyl hätte ansuchen müssen. Nach diesem Erstaufnahmezentrum werden die Flüchtlinge den Bundesländern zugewiesen. Diese Zuweisung erfolgt auf­grund einer 15a-Vereinbarung – Staatsvertrag der Bundesländer gemeinsam mit dem Bund –, wo festgelegt ist, wie viel Quote es gibt und welche Anzahl an Familien­mitgliedern, Flüchtlingen die einzelnen Bundesländer aufnehmen.

Dann obliegt es ausschließlich der Kompetenz des jeweiligen Landes, sprich, in dem Fall auch dem Landeshauptmann von Kärnten, geeignete Quartiere zu suchen, um die Flüchtlinge entsprechend unterzubringen. Daher: Wenn ein Landeshauptmann meint, dass verdächtige – ob jemand straffällig ist oder nicht bestimmen die Gerichte und nicht ein Landeshauptmann – Asylwerber nicht in Ballungszentren, nicht in der Ge­meinschaft der anderen Asylwerber untergebracht werden sollen, auch nicht eventuell an den Hauptverkehrsrouten, wo ihre Mobilität wieder unter Umständen zu Straftaten führt, dann kann er selbstverständlich geeignete Quartiere woanders zur Verfügung stellen. Das obliegt dem Landeshauptmann. Hier hat die Ministerin keinerlei Kom­petenz.

Es hat aber bereits der Unabhängige Verwaltungssenat in der Steiermark voriges Jahr judiziert, dass es rechtswidrig ist, wenn sich jemand in der Grundversorgung eines Bundeslandes befindet, ihn in ein anderes Bundesland zu schicken. Man kann hier keinen Tourismus stattfinden lassen. Es hat auch Salzburg einmal versucht, solche Leute zurück nach Oberösterreich zu bringen. Auch das ging nicht.

Das Spektakel, das der Herr Landeshauptmann von Kärnten hier inszeniert hat, hat er schon einmal versucht, indem er auch gemeint hat, er kündigt den 15a-Vertrag auf. Die Kündigung des 15a-Vertrages über die Grundversorgung und die Quote hat eine Kün­digungsfrist von 18 Monaten. Das heißt, er gilt auf alle Fälle auch über die Kärntner Wahl hinaus. Also diese Kündigung bringt dem Herrn Landeshauptmann einmal gar nichts.

Das Zweite ist, dass jedes Vertragsmitglied, sowohl die Länder als auch der Bund, Einspruch gegen so eine Kündigung erheben können. Das ist beim letzten Mal im Jahr 2004 auch passiert. Daher gibt es diesen 15a-Vertrag immer noch, auch wenn gelegentlich aus Kärnten andere Töne heraufklingen.

Es war daher für mich geboten, dieser unrechtmäßigen Vorgangsweise, nämlich Asyl­werber innerhalb Österreichs herumzuschicken, Einhalt zu gebieten! (Bundesrat Kalina: Rechtsstaat!) Herr Kalina, dass Sie mir in Ihrer Rede einen Vorwurf machen, habe ich nicht verstanden, weil nämlich ich dafür zu sorgen habe, dass hier die Gesetze eingehalten werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite