BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 170

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sprechenden hoheitsrechtlich ausgestatteten Stellen rechtlich zu beraten. Daher stimmt unsere Fraktion diesem Bundesgesetz sicherlich zu.

Ich glaube aber, das kann nur ein Anfang sein. Man wird die Finanzprokuratur weiter ausbauen müssen. So bestehen jetzt bekanntlich Probleme mit den steigenden Lebensmittelpreisen, und es gibt diesbezüglich nur mehr zwei oder drei große Player auf dem Markt. Und auch in diesem Zusammenhang sieht sich die Bundeswettbe­werbsbehörde bei ihrem Einschreiten ständig damit konfrontiert, dass sie von ganzen Anwaltssozietäten quasi bedroht wird und erklärt wird, dass hier eine Haftung vorliegt, et cetera. – Im Hinblick darauf wird es ganz wichtig sein, die Finanzprokuratur zu stärken, und ich bitte in diesem Sinne Sie alle, diesem Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.13.45

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kalina! Auch wenn Sie jetzt eine abwehrende Geste machen: Ich meine, es ist nun absoluter Friede zwischen uns beiden ausgebrochen. – Gut. Ich möchte daher nur zum Finanzprokuraturgesetz sprechen und nicht zu Ihren diversen vorigen Äußerungen.

Das Finanzprokuraturgesetz beruht auf Empfehlungen des Rechnungshofes, und der Rechnungshof ist immerhin eine Einrichtung, die weit über die Parteigrenzen hinaus Achtung genießt und auch immer sehr vernünftige, fundierte Vorschläge macht. All diese Vorschläge sind schriftlich niedergelegt, ich möchte daher im Detail nicht darauf eingehen.

Ich möchte nur erwähnen, dass es hier vor allem darum geht, dass nunmehr die Finanzprokuratur gestärkt wird, und zwar einerseits in der Organisation, andererseits aber auch durch eine entsprechende Erhöhung der Manpower, wie es heute Neu­englisch heißt. Das heißt, dass es dort entsprechend gut ausgebildete Juristen gibt, und – was besonders wichtig wäre – man sollte diese hervorragenden Leute auch in der Finanzprokuratur halten können. Letzteres ist allerdings in diesem Gesetz leider nicht berücksichtigt. Daher möchte ich diesen kleinen Kritikpunkt anbringen: Es wäre, wenn man das Problem gesamthaft betrachtet, vernünftig, wenn man gleichzeitig entsprechende finanzielle Ansätze vorgelegt hätte, wie die gut ausgebildeten und erfahrenen Leute, die dort arbeiten, auch in Hinkunft in der Finanzprokuratur gehalten werden können.

Der zweite Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch erwähnen möchte, betrifft die Tatsache, dass man sich mit Recht in den letzten Jahren darüber beschwert hat, dass verschiedene Ministerien Beratung zugekauft haben und dieses Zukaufen von Beratungen – wie ich mir vorstellen kann – sehr teuer geworden ist. Ich kenne ein anderes Ressort, das ich jetzt nicht erwähnen will, das neulich für 40 000 € Beratung zugekauft hat. Vor ein paar Jahren war es durchaus noch möglich, dass diese Beratung aus dem Ressort selbst kommt. Offensichtlich ist aber der Zukauf von Beratung der neue Stil, und dem soll eben durch dieses Gesetz jetzt etwas Einhalt geboten werden.

Auch nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass auch der Rechtsanwaltskammertag eine Stellungnahme zum Finanzprokuraturgesetz abgegeben hat. Diese ist, was wohl nicht erstaunlich ist, negativ ausgefallen. Und auch Kollege Fichtenbauer aus dem


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