BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 169

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.09.4324. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz – ProkG) (609 d.B. und 647 d.B. sowie 7982/BR d.B. und 8007/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Vladyka.

 


19.10.10

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur, Finanz­prokuraturgesetz, berichten.

Der Bericht liegt Ihnen ohnehin in schriftlicher Form vor, ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Danke sehr.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Wolfgang Schimböck.

 


19.10.49

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Finanz­prokuratur tritt eigentlich wenig in der Öffentlichkeit auf. Umso wichtiger wird aber, wie ich meine, zunehmend ihre Aufgabe: Sie ist quasi der Anwalt der Republik und hat die Republik vor ordentlichen Gerichten zu vertreten.

Damit komme ich schon zum Punkt: Die Republik ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach in einem etwas umfangreicheren Sinn zu sehen, denn die Finanzpro­kuratur hat jetzt auch all jene Rechtsträger zu vertreten, die quasi im Auftrag der Republik tätig werden, also insbesondere auch alle ausgegliederten Betriebe. Wir wissen, dass eine Reihe von hoheitsrechtlichen Aufgaben von der früheren Regierung ausgegliedert wurde und von den ausgegliederten Betrieben jetzt Aufgaben wahrge­nommen werden, die eigentlich als hoheitsrechtliche Akte anzusehen sind. Ich denke jetzt etwa an die Bundeswettbewerbsbehörde und vor allem auch an die Finanzmarkt­aufsicht.

Ich habe mir da im Internet verschiedene Presseaussendungen betreffend die Vorfälle rund um die Meinl Bank angesehen. Da ist auch ein früherer Finanzminister invol­viert. – Kollege Kampl schaut mich ganz entsetzt an. Er war bei dir zu Hause sogar einmal Landeshauptmannstellvertreter! Und wenn ich dann sehe, dass von diesen Teilnehmern am Finanzmarkt fast ein Bedrohungsszenario gegenüber der Finanz­markt­aufsicht aufgebaut wird, dann meine ich, Herr Staatssekretär, dass es sehr wichtig sein wird, die Finanzprokuratur entsprechend zu stärken.

Herr Staatssekretär! Sie kommen nicht ganz aus dem Fach, aber die Fachbeamten werden Ihnen bestätigen, dass die Finanzprokuratur auch die Aufgabe hat, die ent-


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