BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 173

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tont immer wieder, dass es notwendig sein wird, den Faktor Arbeit zu entlasten und den Finanzsektor zu besteuern. Raidl sowie Wifo-Forscher Aichinger haben errechnet, dass etwa 300 Millionen € herausschauen könnten, wenn hiezu eine Besteuerung gegeben wäre. Diese 300 Millionen € könnte man sinnhaft für die Entlastung des Faktors Arbeit verwenden.

Das wäre ein richtiger Weg, und so sollte die Zukunft aussehen. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzeswerk, das eine Vereinfachung für Wirtschaftstreibende mit sich bringt, unsere Zustimmung geben.

Herr Staatssekretär, ich gebe Ihnen aber mit auf den Weg, dass es in einer neuen Legislaturperiode sicherlich ganz, ganz wichtig sein wird, ein Umdenken bei der Besteuerung Realität werden zu lassen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

19.24


Präsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


19.24.13

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz stellt eine Anpassung der verschiedenen Abgabengesetze an die aktuelle Situation dar.

Die Änderung des Grundsteuergesetzes ist eine rechtlich und politisch richtige Maßnahme zur Gleichbehandlung von internationalen Organisationen mit Botschaften. Damit werden internationale Organisationen für den Grundbesitz, der von einer Organisation als ständiger Amtssitz benutzt wird, von der Grundsteuer befreit. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind eher bescheiden, da nur sehr wenige Befreiungsfälle zu erwarten sind.

Die Änderung des Alkoholsteuergesetzes, des Biersteuergesetzes, des Schaumwein­steuer­gesetzes, des Tabaksteuergesetzes und des Mineralölsteuergesetzes ist dage­gen eine weitere positive Maßnahme zur Vereinfachung des Verwaltungsablaufes. Da geht es nämlich letztlich um eine Vernetzung aller verbrauchersteuerpflichtigen Waren, sprich: im Wesentlichen der Alkohol- und Tabakwaren im EU-Binnenmarkt.

Damit wird ein europaweit einheitliches System zur Kontrolle der Beförderung ver­brauchersteuerpflichtiger Waren geschaffen. Mit diesem europäischen System werden alle Mitgliedsstaaten in der Lage sein, die in ihrem Gebiet ankommenden Beförderun­gen elektronisch zu bearbeiten. Dieses System erlaubt die EDV-geschützte Anmel­dung, Überwachung und Erledigung innergemeinschaftlicher Beförderungen der Waren und der Aussetzung der Steuern.

In unseren vorliegenden Gesetzesänderungen wird jetzt für Österreich die Möglichkeit elektronischer Anmeldungen und Ansuchen vorgesehen. Diese Anwendung wird ins­besondere über das bewährte System von finanzonline möglich sein. Was bringt es? – Eine Verwaltungslastverminderung für Unternehmen von 1,3 Millionen € pro Jahr; dies deshalb, weil sich der Arbeitsaufwand für abgegebene Anmeldungen und Ansuchen in Papierform durch den Einsatz elektronischer Übermittlungsmöglichkeiten verringern lässt.

Als Vertreterin der Wirtschaft und als Unternehmerin halte ich es für einen guten Schritt, bei solchen Maßnahmen an die Senkung des Verwaltungsaufwandes bei den Unternehmen anzuknüpfen. Es gibt nämlich genügend Beispiele, wo der öffentliche Verwaltungsaufwand zwar eingespart, dafür aber 1 : 1 auf unsere Unternehmen über­tragen wird. Unserem Verständnis von Verwaltungseinsparung entspricht das nicht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite