BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 174

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Im Gegensatz dazu hilft diese Maßnahme der elektronischen Verwaltungsabläufe der Wirtschaft unmittelbar. In dieser Hinsicht ist Österreich schon zweifacher Europa­meister. 2006 und 2007 belegten wir im europäischen Vergleich im E-Government jedes Mal den ersten Platz. Die Dienstleistungen für Unternehmen sind da besonders umfangreich. Über 80 Prozent der Betriebe benützen das E-Government-Service. 88 Prozent der Nutzer sind sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden. Die durch­schnittliche Zeitersparnis pro E-Government-Service beträgt 65 Minuten.

Zusammenfassend: Wir befinden uns also auf einem sehr guten Weg, die Verwal­tungsabläufe mit Einsatz elektronischer Möglichkeiten immer mehr zu verbessern. Genau das ist ein Bereich, wo wir uns im europäischen und internationalen Standort­wett­bewerb einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Deshalb sind die uns heute hier vorliegenden Gesetzesänderungen uneingeschränkt zu begrüßen; ebenso die Änderung des Mineralölsteuergesetzes, mit der der Neusiedlersee in die Gruppe der für Schifffahrtsunternehmen mineralölsteuerbegünstigten Gewässer aufgenommen wird. Das bringt eine Ersparnis von 30 000 €.

Insgesamt ist das vorliegende Abgabenänderungsgesetz eine gelungene Maßnahme und findet daher unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

19.28


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.29.0926. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (837/A und 649 d.B. sowie 7983/BR d.B. und 8009/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Vladyka.

 


19.29.25

Berichterstatterin Christa Vladyka: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücks­spielgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher beschränke ich mich auf den Antrag des Finanzausschusses.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

 


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