BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 176

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Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und vor allem unsere Jugend, sie alle haben ein Recht darauf, vor illegalem Glücks- und Wettspiel geschützt zu werden. Wir sollten die Warnungen der Jugendanwaltschaft ernst nehmen. Sie hat bereits vor einiger Zeit auf von illegalen Glücks- und Wettspielbüros ausgehende Gefahren für die Jugendlichen hingewiesen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die Beschaffungskriminalität im Umfeld von Wettbüros und Wettcafés gerade unter den Jugendlichen deutlich zugenommen hat.

Wir Sozialdemokraten werden daher in nächster Zeit dem Umgang der Behörden mit dem illegalen Glücksspiel sowie der Vollziehung des Glücksspielgesetzes größte Auf­merksamkeit schenken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


19.35.04

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wenn wir heute eine Änderung des Glücksspielgesetzes beschließen, setzen wir damit die 3. Geldwäsche-Richtlinie der EU um – diese macht nämlich eine Anpassung des Glücksspielgesetzes notwendig. Wir hatten ja vor, eine große Glücksspielgesetz-Novelle zu machen. Es gibt bereits seit November 2007 eine Regierungsvorlage für eine große Glücksspielgesetz-Novelle, die aber bis heute nicht beschlossen wurde.

Im Bereich der Gewerbeordnung und des Bankengesetzes haben wir die 3. Geld­wäsche-Richtlinie bereits umgesetzt; im Bereich des Glücksspiels ist ein Diskussions­prozess im Gange. Es gibt große Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen Glücksspiel. Das große Glücksspiel betrifft zwölf Casinos, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Es ist für die Casinostandorte eine besondere Attraktion, dass es dort so etwas gibt; das betrifft nicht nur den Bereich des Spiels, sondern auch den gastro­nomischen Bereich sowie Kongress- und Veranstaltungszentren.

In den Casinos ist der Besuch der Spielbank nur bei Volljährigkeit, natürlich mit Nach­weis der Identität, erlaubt. (Bundesrat Gruber: Na Gott sei Dank!) – Ja, das habe ich ja gesagt, beim großen Glücksspiel ist das geregelt. Es ist – wie auch Sie, Kollege Gruber, schon angeführt haben – wichtig, dass Transaktionen zur Geldwäsche und zur Terrorismusbekämpfung bei uns in Österreich bestmöglich ausgeschlossen sind, dass unsere Casinos einen guten Ruf haben und dass dieser weiter aufrecht bleibt. So ist die Anpassung der geltenden Sorgfalts- und Meldepflicht ein großes Anliegen.

Das kleine Glücksspiel ist hingegen Landessache. Es ist von den Bundesländern unterschiedlich geregelt, und da kommt es öfters zu Übertretungen. Wir in Nieder­österreich hatten vor zwei Jahren eine große Diskussion über das Glücksspiel und über die Neuregelung. Wir haben das insofern geregelt, als jeder Betreiber die Seriosität nachweisen muss, der Spieler volljährig sein und dies durch einen Lichtbildausweis nachweisen muss und die Gemeinden die Möglichkeit haben, Bannmeilen zu schaffen. Das heißt, dass im Umkreis von Schulen, Kirchen und ande­ren wichtigen Gebäuden keine Glücksspiele angeboten werden dürfen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, um dem Jugendschutz gerecht zu werden.

Es gibt auch eine Mindest- und Maximalanzahl von Spielgeräten. Ich denke, die Spiel­salons werden bei uns ähnlich wie die Casinos kontrolliert. Wir haben das in Niederösterreich in eine gute Form gestellt. Es ist wichtig, dass das bei beiden gut geregelt ist – sowohl beim kleinen als auch beim großen Glücksspiel. Wir sollten


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