BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 177

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

daher in Zukunft verstärkt die große Reform des Glücksspielgesetzes vorantreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.38.54

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass wir uns so einig sind. Auch wir sind der Meinung, dass die jetzige Novelle sinnvoll und nützlich ist und natürlich umgesetzt werden muss. Sie hätte schon schneller umgesetzt werden können. Auch wir möchten darauf aufmerksam machen, dass es Glücksspiel nicht nur in den Casinos gibt, sondern auch in anderen mehr oder weniger legalen Bereichen.

Mit Frau Kollegin Diesner-Wais gehe ich nicht ganz konform, und zwar mit der Behauptung, das kleine Glücksspiel würde in Niederösterreich von den Ansprüchen her so geführt wie die Casinos Austria. Was die Zugangsbeschränkungen und vor allem die Beratung für Menschen betrifft, bei denen man beobachtet, dass sie sehr viel spielen und sich das eigentlich nicht leisten können, muss ich sagen, das ist in einem Casino ganz anders als – nennen wir es beim Namen – bei den Admiral Sport­wetten.Es ist für mich gerade beim kleinen Glücksspiel in Niederösterreich schon auch sehr beunruhigend, dass offensichtlich inzwischen in jeder Kleinstadt ein kleines Casino vonnöten ist. Diese Zunahme von sehr niederschwelligen Spielmöglichkeiten – sprich: da kann ich ja auch hingehen, wenn ich nur eine Jean anhabe; das geht im Casino nicht – finde ich beunruhigender als ein Casino, das irgendwo herumsteht und möglicherweise auch Spielsucht hervorrufen kann. Ich denke, dass dieses kleine Glücksspiel, das jederzeit und leicht erreichbar ist, um einiges gefährlicher ist und man dieses sicher nicht mit Casinos vergleichen kann.

Es wäre uns ein großes Anliegen, dass man da Regelungen schafft, dass auch zumindest in diesem Bereich mehr geschaffen wird als freiwillige Beschränkungen, denn mehr gibt es in Niederösterreich derzeit auch nicht. Ja, es gilt das Jugend­schutz­gesetz, aber es gibt auch Menschen über 18, die spielsuchtgefährdet sind, und auch zu deren Schutz sollte man dafür sorgen, dass es zumindest einige Sicherheitsvor­kehrungen gibt.

Dass man Glücksspiel nicht verbieten kann, ist klar – jede Sucht, die man verbietet, wird eher zur Kriminalität führen, als dass die Sucht beendet wird –, aber es ist eben wichtig, dass man unterstützt, wenn man merkt, dass Menschen suchtgefährdet sind.

Wichtig sind faire Regeln, wichtig ist Unterstützung bei Suchtentwöhnung und vor allem, dass eben Suchterkrankungen rechtzeitig erkannt werden können – und das muss für alle Anbieter von Glücksspiel gelten. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Zangerl.)

19.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Molz­bichler. – Bitte.

 


19.41.47

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Um für eine zeitgerechte Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union zu sorgen, wurde im Nationalrat der Änderung des Glücksspielgesetzes zugestimmt, und auch ich werde heute dieser Änderung zustimmen, da sie meiner Meinung nach längst fällig ist, obwohl bis dato die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite