BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Arbeiten betreffend die Regierungsvorlage für den gesamten Bereich des Glücks­spielwesens noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.

Da der gleichartige Spielerschutz für alle Bürgerinnen und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie das Werbeverbot auf europäischer Ebene gelöst werden müssen, müssen alle beteiligten Länder entsprechende gesetzliche Regelungen vor­weisen, damit es keine Hindernisse für das Inkrafttreten dieser gemeinsamen Rege­lung gibt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Neuwahlen im Herbst dieses Jahres sowie der noch nicht vollständig ausgearbeiteten Regierungsvorlage für das Glücks­spielwesen war beziehungsweise ist dieser Antrag meiner Meinung nach dringend erforderlich. Zusätzlich muss noch darauf hingewiesen werden, dass diese Änderun­gen auf den Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Financial Action Task Force on Money Laundering, beruhen und bereits seit 15. Dezember 2007 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten umgesetzt werden müssen.

Die 3. Geldwäsche-Richtlinie wurde beinahe gänzlich in österreichisches Recht umge­setzt, mit Ausnahme im Bereich der Casinos. – Die Europäische Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Zudem wird Österreich als Mitglied dieser Organi­sation durch den Internationalen Währungsfonds auf die Einhaltung der Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung hin geprüft werden. Für eine positive Bewertung Österreichs bei der bevorstehenden Prüfung ist jedoch die vollständige Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie eine grundlegende Voraus­setzung.

Da das Volumen der Geldwäsche in den letzten Jahren zugenommen hat und es aufgrund der Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu einer verschärften Kontrolle im Bereich des Finanzsektors gekommen ist, werden immer häufiger Fälle von Geld­wäsche durch Glücksspiel bekannt. So wird etwa Geld aus Drogengeschäften in bar an der Kasse in Spielchips gewechselt und mit möglichst geringem Verlust gesetzt. Anschließend werden die Spielchips wieder in Bargeld umgetauscht und als sauberer Spielgewinn deklariert.

Genaue Daten und Untersuchungen in diesem Bereich gibt es leider nicht. Expertinnen und Experten meinen, dass eine Gesamtsumme im Bereich der Geldwäsche schwer zu nennen sei, festzustellen sei jedoch eine starke Zunahme der Geldwäsche in den letzten Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass weltweit zwischen 508 Milliarden € und 1 586 Milliarden € saubergewaschen werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Abschließend ist festzustellen, dass in der kom­menden Legislaturperiode an der Konkretisierung der Regierungsvorlage zum Glücks­spielgesetz verstärkt gearbeitet werden muss. Dabei sind aus sozialdemokratischer Sicht folgende Aspekte wichtig: Ausweitung des Spielerschutzes sowie Schutz der Jugendlichen bezüglich Zugang zu Glücksspielen, und auch der Bereich Kontrolle und staatlicher Einfluss auf den Glücksspielbereich muss weiterhin diskutiert werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


19.46.05

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese zwei Vertragsverletzungsverfahren


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite