BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 183

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schneller und immer besser zu sein und immer spektakulärere Ergebnisse zu erzielen, ist immens.

Daher sollte auch seitens der Politik signalisiert werden, dass Sport in all seinen Facetten gewünscht und gefördert wird, jedoch nicht um den Preis der Gefährdung der eigenen Gesundheit und unter Verwendung von illegalen Substanzen.

Mit dem Anti-Doping-Gesetz wird es endlich möglich sein, die Handlanger des Dopings gesetzlich zu belangen. Bisher war es ja so, dass in erster Linie die SportlerInnen selbst strafbar wurden. Auch die bestehende Gesetzeslage machte es SportlerInnen schwer, illegale Substanzen zu sich zu nehmen. Um an Dopingmittel zur rechten Zeit heranzukommen, braucht es ja ein ausgeklügeltes System vor allem von Menschen, die bereit sind oder waren, diese Substanzen zu besorgen, zur Verfügung zu stellen und auch zu verabreichen. Das kann man sich ja nicht beim Greißler um die Ecke besorgen.

Mit der Verabschiedung dieser Gesetzesmaterie werden wir diese Handlanger­tätig­keiten, den Besitz und den Handel mit Dopingmitteln strafbar machen. Das ist eine gute und richtige Entwicklung, denn wenn wir wirklich erreichen wollen, dass beim Sport fair gearbeitet wird, dann müssen wir auch zu solchen Mitteln greifen.

Wir sehen aber noch zahlreiche Bereiche, die wir novellieren möchten, Herr Staats­sekretär, vor allem in Verbindung mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, einer GmbH. Hier gibt es doch einige Punkte, die nicht klar genug geregelt sind: Inwiefern kann die AGES Daten weiterleiten, wenn sie eine GmbH und keine Behörde ist? Können illegale Substanzen an der Grenze abgefangen werden? Kann die Zollwache diese beschlagnahmen? – Das sind einige der Fragen, die uns auch noch in Zukunft beschäftigen werden.

Ein anderes Thema ist das Berufsverbot. Klar ist, dass Ärzte einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, wenn sie wissentlich, bewusst Dopingmittel anwenden. Was aber, wenn Ärztinnen und Ärzte das nicht wissen und diese Substanzen aus Unwis­senheit verabreichen und verschreiben? Wie gehen wir dann vor? Können wir von diesen Ärztinnen und Ärzten erwarten, dass sie das Doping-Gesetz oder die Doping-Bestimmungen auswendig kennen? Wie gehen wir mit Verurteilten um? Ist es akzep­tabel, dass SportlerInnen, die des Dopings überführt wurden, nach der Sperrfrist mit einer Selbstverständlichkeit wieder weitermachen beziehungsweise als Trainer weiter­arbeiten? – Also hier gilt es noch etliche Fragen zu klären, und wir hoffen auf eine Novellierung, die diese Punkte, diese offenen Fragen beantworten wird. Denn letzt­endlich geht es darum, im Sport das Fairplay zu begrüßen und zu unterstützen, und Dopingmittel haben darin nichts verloren. Die Hintermänner und die Hinterfrauen sollen letztendlich strafrechtlich verfolgt werden. Aber nur mit diesem Gesetz alleine wird es leider Gottes nicht getan sein. – Danke. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

20.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.04.30

Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich eigentlich den Ausführungen meiner Vorredner überwiegend an­schließen. Sie haben schon vieles vorweggenommen, was es zu dieser Materie zu sagen gibt. Wir wissen, dass Doping – insbesondere im Leistungssport – mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor geworden ist, wo irrsinnig viel Geld gemacht werden kann, und in


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