In Entsprechung von jeweils ausreichend unterstützten Verlangen von je einem Drittel der Bundesräte werden diese Anträge gemäß Art. 41 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit dem § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung dem Nationalrat zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Ich wünsche eine schöne Sommerzeit! (Allgemeiner Beifall.)
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.26 Uhr
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