BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 24

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Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Ein von den Bundesräten Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Weiters ist der vom Bundesrat Ludwig Bieringer eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, ebenfalls infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Operfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Der von den Bundesräten Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag, gegen den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Soziales und Konsumen­tenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Die Begründung liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Als Nächstes bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Verlesung des Antrages.

 


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